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Aufklärung & Einwilligung

Zahnimplantation – Patienteninformation und Dokumentation

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Zahnarztpraxis Dr. Richter
Zahnerhaltung Oralchirurgie Kieferorthopädie Prothetik
Aufklärung Zahnimplantation
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt und nicht gespeichert. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät. Wenn Sie dieses Formular an einem öffentlich zugänglichen Gerät ausfüllen, denken Sie bitte daran, anschließend den Browserverlauf zu löschen.

1. Diagnose und Behandlungsanlass

Bei Zahnverlust oder einer nicht erhaltungswürdigen Zahnsituation kann ein Implantat eingesetzt werden. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Keramik, die im Kieferknochen verankert wird. Es dient als Basis für Zahnersatz — Krone, Brücke oder Prothese.

Bei Ihnen besteht ein Zahnverlust bzw. eine nicht erhaltungswürdige Zahnsituation. Zur funktionellen und ästhetischen Wiederherstellung ist eine Versorgung mit einem Zahnimplantat vorgesehen.

Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Keramik, die im Kieferknochen verankert wird und als Basis für Zahnersatz (Krone, Brücke oder Prothese) dient.

Behandlungsziele:

Hinweis: Die Implantation setzt eine örtliche Betäubung voraus. Die Aufklärung hierzu erfolgt in einem gesonderten Aufklärungsbogen. Bei gleichzeitig geplantem Knochenaufbau (Augmentation) erhalten Sie ggf. ergänzende Informationen. Ein Implantationserfolg kann trotz fachgerechter Durchführung nicht garantiert werden.

2. Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie die geplanten Implantatpositionen an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

OK
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Implantatpositionen anklicken zum Markieren · FDI-Nummerierung nach WHO-Schema
Ausgewählt:

3. Implantatsystem und Material

Wir wählen ein geeignetes Implantatsystem und Material für Ihre Situation aus – zur Auswahl stehen Titanimplantate, Keramikimplantate oder Miniimplantate. Nach der Implantation erhalten Sie einen Implantatpass mit Angaben zu Implantatsystem, Hersteller, Chargennummer und Implantatposition. Bewahren Sie diesen sorgsam auf – er wird für Nachsorge und ggf. spätere Weiterbehandlung benötigt.

Geplantes Implantatsystem
Das verwendete Implantatsystem entspricht den medizinischen und gesetzlichen Anforderungen (CE-Kennzeichnung gemäß EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 – MDR).
Implantatpass: Nach der Implantation erhalten Sie einen Implantatpass mit Angaben zu Implantatsystem, Hersteller, Chargennummer und Implantatposition. Bitte bewahren Sie diesen gut auf – er wird für Nachsorge, Reparaturen und ggf. für eine spätere Weiterbehandlung benötigt.
Geplanter Implantationszeitpunkt

4. Knochenangebot und Augmentation

Damit ein Implantat stabil einheilen kann, muss ausreichend Knochen vorhanden sein. Reicht der Knochen nicht aus, kann er mit körpereigenem Material oder Ersatzmaterial aufgebaut werden — entweder gleichzeitig mit der Implantation oder in einem eigenen Eingriff vorab. Einzelheiten dazu finden Sie im Aufklärungsbogen Knochenaufbau.

Für eine stabile Implantation ist ein ausreichendes Knochenangebot erforderlich. Der Befund wird klinisch und röntgenologisch erhoben.

Befund Knochenangebot
Mögliche Augmentationsmaßnahmen
Sinuslift: Im Oberkieferseitenzahnbereich reicht der Knochen gelegentlich nicht in der Höhe. Durch einen Sinuslift wird die Kieferhöhlenschleimhaut (Schneider-Membran) angehoben und der gewonnene Raum mit Knochen(ersatz)material aufgefüllt. Dies kann simultan mit der Implantation oder in einem separaten Eingriff erfolgen.
Hinweis: Sofern ein Knochenaufbau geplant oder intraoperativ erforderlich ist, erfolgt eine ergänzende Aufklärung im gesonderten Aufklärungsbogen Knochenaufbau.

5. Behandlungsablauf

Die Implantation erfolgt meist in mehreren Schritten: Zunächst wird das Implantat unter örtlicher Betäubung in den Kieferknochen eingepflanzt. Danach folgt eine Einheilphase von etwa 6–12 Wochen. Abschließend wird der endgültige Zahnersatz angefertigt und befestigt.

Die Implantation erfolgt in der Regel in mehreren Phasen:

1. Chirurgische Phase

  • Desinfektion und örtliche Betäubung (ggf. Sedierung / Vollnarkose)
  • Freilegung des Kieferknochens durch Schnitt im Zahnfleisch
  • Aufbereitung des Implantatbettes im Knochen (Bohrprotokoll)
  • Einbringen des Implantats
  • Ggf. Knochenaufbau (Augmentation, Sinuslift)
  • Nahtverschluss

2. Einheilphase

  • Dauer: in der Regel 6–12 Wochen (je nach Knochenqualität und Augmentation auch länger)
  • Knöcherne Integration des Implantats (Osseointegration)
  • In dieser Zeit: Schonung des Implantats, ggf. provisorische Versorgung

3. Freilegung (falls erforderlich)

  • Kleine operative Freilegung des Implantatkopfes
  • Einsetzen eines Gingivaformers zur Ausformung des Zahnfleisches

4. Prothetische Phase

  • Abdruck / digitaler Scan
  • Herstellung des Zahnersatzes im Labor
  • Eingliederung der endgültigen Versorgung
Geplante prothetische Versorgung

6. Behandlungsalternativen

Statt eines Implantats kann die Lücke auch mit einer Brücke oder einer Prothese versorgt werden. Die Lücke offen zu lassen, ist ebenfalls möglich — allerdings bauen sich Knochen und Zahnfleisch dort mit der Zeit ab, Nachbarzähne können kippen und die Kaufunktion kann sich verschlechtern.

Folgen bei Nichtbehandlung (Unterlassungsaufklärung): Fortschreitender Knochenabbau im zahnlosen Kieferabschnitt, Wanderung und Kippung der Nachbarzähne, Elongation der Gegenzähne, eingeschränkte Kaufunktion, ästhetische Beeinträchtigung, mögliche Kiefergelenkprobleme.

7. Risiken und mögliche Komplikationen

Nach dem Eingriff können Schmerzen, Schwellungen, Nachblutungen und Infektionen auftreten. In seltenen Fällen heilt das Implantat nicht ein. Im Unterkiefer können vorübergehend Gefühlsstörungen an Lippe, Kinn oder Zunge entstehen. Im Oberkiefer können Komplikationen mit der Kieferhöhle auftreten. Ohne regelmäßige Nachsorge steigt das Entzündungsrisiko und der Implantatverlust kann drohen.

Trotz fachgerechter Durchführung können auftreten:

Allgemeine chirurgische Risiken

  • Schmerzen und Druckempfindlichkeit
  • Schwellung
  • Nachblutung
  • Infektion / Wundheilungsstörung
  • Bluterguss (Hämatom)

Implantatspezifische Risiken

  • Fehlende Einheilung / Implantatverlust (Primärversagen)
  • Lockerung des Implantats
  • Entzündung um das Implantat (Periimplantitis) – insbesondere bei unzureichender Nachsorge
  • Knochenverlust um das Implantat
  • Erneuter Eingriff erforderlich

Nervverletzungen (v. a. Unterkiefer)

  • Gefühlsstörung (Taubheit, Kribbeln) an Lippe, Kinn oder Zunge
  • Meist vorübergehend (Wochen bis Monate)
  • In seltenen Fällen dauerhaft

Oberkiefer – Seitenzahnbereich

  • Eröffnung der Kieferhöhle (Mund-Antrum-Verbindung)
  • Sinusitis (Kieferhöhlenentzündung)
  • Ggf. HNO-ärztliche Nachbehandlung erforderlich

Augmentationsrisiken

  • Infektion des Augmentats
  • Materialverlust / Freilegung
  • Unzureichender Knochenaufbau
  • Zweiteingriff erforderlich
Seltene schwere Komplikationen: Implantatbruch, Materialunverträglichkeit, stärkere Blutung, Verletzung von Nachbarstrukturen (Nachbarzähne, Blutgefäße), dauerhafte Nervschädigung, Aspiration / Verschlucken von Kleinteilen.
Erfolgsaussichten: Langzeitdaten zeigen für festsitzende implantatprothetische Versorgungen Überlebensraten von über 90 % nach 10 Jahren (AWMF S3-Leitlinie 083-010, 2021). Die individuelle Prognose kann je nach Risikofaktoren erheblich abweichen. Eine Erfolgsgarantie besteht nicht.

8. Verhalten nach der Implantation

Nach der Betäubung sollten Sie nicht selbst fahren und sich mehrere Tage körperlich schonen. Kühlung, weiche Kost und Verzicht auf Alkohol und Rauchen unterstützen die Wundheilung. Der Operationsbereich soll nur vorsichtig gereinigt werden, Kontrolltermine sind wichtig. Bei Implantaten im Oberkiefer sollten Sie nicht schnäuzen und Druckaufbau vermeiden. Kontaktieren Sie sofort die Praxis bei starken Schmerzen, Blutungen, zunehmender Schwellung, Fieber oder Lockerung.

Allgemeine Verhaltenshinweise

  • Reaktionsvermögen eingeschränkt: Nach einer Lokalanästhesie kann Ihr Reaktionsvermögen vorübergehend beeinträchtigt sein. Nehmen Sie bitte nicht selbst am Straßenverkehr teil und bedienen Sie keine Maschinen, bis die Betäubung vollständig abgeklungen ist. Lassen Sie sich ggf. von einer Begleitperson abholen.
  • Körperliche Schonung für mehrere Tage (kein Sport, kein schweres Heben)
  • Kühlung von außen in den ersten 24–48 Stunden (Coolpack im Tuch, 20 Min. an / 20 Min. Pause)
  • Nicht rauchen – Rauchen gefährdet die Einheilung erheblich
  • Kein Alkohol
  • Weiche, nicht zu heiße Kost
  • Gute Mundhygiene – OP-Bereich zunächst nur vorsichtig reinigen
  • Mundspüllösung nur nach ärztlicher Anweisung verwenden
  • Kontrolltermine und Nahtentfernung unbedingt einhalten

Bei Oberkiefer-Implantaten (Sinuslift) ggf. zusätzlich

  • Nicht schnäuzen (beim Naseputzen nicht beide Nasenlöcher zuhalten)
  • Niesen mit offenem Mund
  • Kein Druckaufbau (z. B. Tauchen, Flugreisen nach Rücksprache)

Medikamente (falls verordnet)

  • Schmerzmittel nach Anweisung (z. B. Ibuprofen 400–600 mg)
  • Antibiotikum vollständig nach Verordnung einnehmen
  • Antiseptische Mundspüllösung (z. B. Chlorhexidin 0,2 %) ab dem 2. Tag nach Anweisung
Sofort Praxis kontaktieren bei: Starken oder zunehmenden Schmerzen, Nachblutung, zunehmender Schwellung nach 3 Tagen, Fieber, Implantatlockerung, Eiteraustritt, Nahtlösung.

9. Langfristige Pflege und Nachsorge

Ein Implantat braucht lebenslange Pflege. Dazu gehören sorgfältige tägliche Reinigung — auch zwischen Implantat und Nachbarzähnen — und regelmäßige Kontrollen in der Praxis, mindestens alle sechs Monate. Ohne diese Nachsorge kann sich das Gewebe um das Implantat entzünden, was im schlimmsten Fall zum Implantatverlust führt.

Für den langfristigen Implantaterfolg ist Ihre Mitarbeit entscheidend:

  • Sehr gute Mundhygiene – gründliche Zahnpflege, Interdentalbürsten, ggf. Munddusche
  • Regelmäßige Kontrollen – mindestens halbjährlich
  • Professionelle Implantatreinigung – regelmäßige professionelle Reinigung (PZR / Implantatprophylaxe)
  • Ggf. Schienentherapie – bei Knirschen / Pressen zum Schutz des Implantats
  • Rauchverzicht – Rauchen erhöht das Periimplantitis-Risiko erheblich
Implantate benötigen lebenslange Pflege und Nachsorge. Ohne regelmäßige Kontrolle und konsequente Mundhygiene steigt das Risiko für Periimplantitis und Implantatverlust erheblich.

10. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)

Bitte kreuzen Sie zutreffende Angaben an – diese sind wichtig für die Einschätzung des Behandlungsrisikos und den Implantationserfolg:

Wichtig: Rauchen und unbehandelte Parodontitis sind die bedeutendsten Risikofaktoren für Implantatverlust. Bitte informieren Sie uns vollständig, damit wir Ihre Behandlung sicher planen können.
Hinweis Materialunverträglichkeit (gem. DGI/DGZMK-Leitlinie, AWMF 083-041): In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auf Implantatmaterialien (Titan, Keramik) oder Bestandteile der prothetischen Suprakonstruktion (Metalle, Kunststoffe, Klebstoffe) auftreten. Klassische Allergietests (Epikutantest, LTT) erlauben nach aktuellem Wissensstand keine zuverlässigen Rückschlüsse auf mögliche Titanunverträglichkeit und sind daher weder prä- noch post-implantologisch indiziert. Bei Verdacht auf Materialunverträglichkeit nach Implantation können differentialdiagnostische Maßnahmen (z. B. Epikutantest auf Suprakonstruktionsmaterialien, temporäre Entfernung der Suprakonstruktion) erfolgen. Bei vermuteter Titanunverträglichkeit stellen Keramikimplantate (Zirkonoxid) eine mögliche Alternative dar.

Haben Sie Kenntnis über Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen?

11. Fragen / besondere Hinweise

12. Einwilligungserklärung

Hinweis zum Aufklärungszeitpunkt: Die Aufklärung über einen operativen Eingriff muss so rechtzeitig erfolgen, dass Sie Ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen können – bei planbaren Eingriffen spätestens am Vortag der Behandlung (§ 630e Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Ich bestätige, dass ich umfassend und verständlich aufgeklärt wurde über:

Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Kostenhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB): Implantatversorgungen sind in der Regel keine Kassenleistung. Die voraussichtlichen Kosten (Implantation, Prothetik, ggf. Knochenaufbau) werden Ihnen in einem gesonderten Heil- und Kostenplan erläutert. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn die Erstattungsmöglichkeiten mit Ihrer Versicherung.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.
Erweiterungseinwilligung: Sollte sich während des Eingriffs die Notwendigkeit ergeben, den Behandlungsumfang zu erweitern (z. B. zusätzliche chirurgische Maßnahmen), und wäre eine Unterbrechung der Behandlung zur erneuten Aufklärung mit erheblichen Nachteilen verbunden, willige ich hiermit ein:

13. Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Besondere Risiken besprochen:

Röntgenbild(er) besprochen:
DVT vorhanden:
Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
Zahnarztpraxis Dr. Richter
63875 Mespelbrunn