Zahnarztpraxis Dr. Richter – Logo

Aufklärung & Einwilligung

Knochenaufbau (Augmentation) – Patienteninformation und Dokumentation

Überblick Alle Details
Zahnarztpraxis Dr. Richter
Zahnerhaltung Oralchirurgie Kieferorthopädie Prothetik
Aufklärung Knochenaufbau
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt und nicht gespeichert. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät. Wenn Sie dieses Formular an einem öffentlich zugänglichen Gerät ausfüllen, denken Sie bitte daran, anschließend den Browserverlauf zu löschen.

1. Behandlungsziel

Bei Ihnen besteht ein unzureichendes Knochenangebot im Kieferbereich. Ein ausreichendes Knochenvolumen ist Voraussetzung für eine sichere Verankerung von Implantaten, stabilen Zahnersatz und ein ästhetisch zufriedenstellendes Ergebnis. Ziel des Eingriffs ist der Aufbau von Knochen (Augmentation) im betroffenen Bereich.

Ursachen für den Knochenabbau können Zahnverlust, Parodontitis, Entzündungen, Trauma oder ein Zustand nach Zahnentfernung sein. Der Knochenaufbau soll das fehlende Knochenvolumen wiederherstellen, um eine Implantation oder prothetische Versorgung zu ermöglichen.

Ursache des Knochendefizits:

Hinweis: Der Knochenaufbau setzt in der Regel eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) voraus. Die Aufklärung hierzu erfolgt in einem gesonderten Aufklärungsbogen. Ein vollständiger Knochenaufbau kann trotz fachgerechter Durchführung nicht garantiert werden.

2. Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie die betroffene Region an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

OK
18
17
16
15
14
13
12
11
21
22
23
24
25
26
27
28
UK
48
47
46
45
44
43
42
41
31
32
33
34
35
36
37
38
Zähne / Regionen anklicken zum Markieren · FDI-Nummerierung nach WHO-Schema
Ausgewählt:

Kieferabschnitt:

3. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)

Bitte kreuzen Sie zutreffende Angaben an – diese sind wichtig für die Einschätzung des Behandlungsrisikos und den Augmentationserfolg:

Wichtig: Rauchen, unbehandelte Parodontitis und Bisphosphonat-Therapie können den Augmentationserfolg erheblich beeinträchtigen. Bitte informieren Sie uns vollständig, damit wir Ihre Behandlung sicher planen können.

4. Geplanter Eingriff – Ablauf

Der Eingriff erfolgt in örtlicher Betäubung im Mundraum. Der Knochen wird freigelegt und mit Knochenersatzmaterial oder Eigenknochen aufgebaut. Bei Bedarf wird eine Membran eingesetzt, die den Defekt abschirmt und die gezielte Knochenneubildung fördert. Die Einheilphase beträgt in der Regel drei bis neun Monate, danach kann die Implantation oder prothetische Versorgung erfolgen.

Der Knochenaufbau erfolgt intraoral (im Mundraum) in örtlicher Betäubung. Typischer Ablauf:

  • Desinfektion und Lokalanästhesie
  • Freilegung des Knochens durch Schleimhautschnitt
  • Einbringen von Knochenersatzmaterial und/oder Eigenknochen
  • Ggf. Abdeckung mit Membran zur gesteuerten Knochenregeneration (GBR – ein Verfahren, bei dem eine Barrieremembran den Knochendefekt abschirmt und die gezielte Knochenneubildung fördert)
  • Ggf. Applikation biologischer Regenerationsfaktoren (z. B. Emdogain)
  • Stabilisierung mit Fixationsschrauben oder -pins (falls erforderlich)
  • Nahtverschluss
  • Ggf. simultan mit Zahnentfernung oder Implantation
  • Ggf. als Ridge Preservation (Kieferkammerhalt) direkt nach Zahnentfernung, um Knochenabbau vorzubeugen
Einheilphase: Nach dem Knochenaufbau ist eine Einheilphase von in der Regel 3–9 Monaten erforderlich, bevor eine Implantation oder prothetische Versorgung erfolgen kann. Während dieser Phase sind regelmäßige Kontrollen notwendig.

4a. Socket Preservation / Ridge Preservation (Erhalt des Kieferkamms nach Zahnentfernung)

Nach einer Zahnentfernung baut sich der Kieferknochen an der entstehenden Lücke (Alveole) ohne weitere Maßnahme natürlicherweise teilweise ab. Bei der Socket Preservation füllen wir die Alveole direkt nach der Extraktion mit Knochenersatzmaterial oder körpereigenem Knochen, um diesen Abbau zu verringern. So bleibt die Höhe und Breite des Kieferkamms erhalten – wichtig, wenn später ein Implantat oder eine Brücke geplant ist.

Die Socket Preservation (auch Ridge Preservation oder Alveolar Ridge Preservation, ARP) ist eine eigenständige Maßnahme zur Vermeidung der natürlichen Knochenresorption nach Zahnextraktion. In den ersten drei bis sechs Monaten nach Extraktion sind die Umbauvorgänge am stärksten ausgeprägt; horizontaler Knochenverlust kann 29–63 %, vertikaler 11–22 % betragen (Quelle: AWMF S2k 083-040, Kap. 6.1).

Mögliche Vorgehensweisen (werden individuell abgestimmt):

  • Auffüllen der Alveole mit Knochenersatzmaterial allein (xenogen, z. B. Bio-Oss; allogen; synthetisch wie β-TCP)
  • Auffüllen mit Eigenknochen aus dem OP-Gebiet (Bohrspäne, Kollektor)
  • Sandwich-Technik: Eigenknochen + Knochenersatzmaterial kombiniert
  • Ggf. Abdeckung der Alveole mit einer resorbierbaren Membran (gesteuerte Knochenregeneration)
  • Ggf. ergänzend PRF (Eigenblutkonzentrat, siehe gesonderten Aufklärungsbogen)
  • Plastischer Wundverschluss mit gegebenenfalls mobilisiertem Lappen

Abgrenzung – wann KEINE Socket Preservation: Das alleinige Einlegen eines Kollagenkegels in die Alveole zur Blutstillung ist eine reine Wundversorgung und keine eigenständige Socket Preservation (Quelle: MBZ 5/2018, ZÄK Berlin, S. 4466). Eine echte Volumenvermehrung über die ursprüngliche Knochenkontur hinaus ist ebenfalls keine Preservation, sondern eine Augmentation (siehe Sektion 4).

Empfehlung gemäß S2k-Leitlinie 083-040 (Empfehlung 3, Konsens): „Bei Spätimplantation aus patientenspezifischen Gründen sollte ein Verfahren zur Erhaltung des Alveolarkamms (ARP) nach der Zahnextraktion empfohlen werden." Die Maßnahme reduziert den Aufwand bei späterer Implantation und verbessert das Implantatüberleben (98 % vs. 93 % im systematischen Review Mareque et al. 2021).

5. Verwendete Materialien und Verfahren

Zum Knochenaufbau verwenden wir je nach Situation körpereigenen Knochen oder Knochenersatzmaterial. Das Material wird an der gewünschten Stelle eingebracht und mit einer Schutzfolie abgedeckt. Falls Befestigungsteile oder Folien nicht von selbst auflösen, werden sie in einem kleinen Zweiteingriff entfernt.

Knochenersatzmaterial
Hinweis: Bio-Oss ist ein deproteinisiertes bovines Knochenmineral (DBBM) – durch ein spezielles Herstellungsverfahren werden alle organischen Bestandteile entfernt. Es verbleibt eine rein mineralische Struktur (Hydroxylapatit), die der menschlichen Knochenstruktur ähnelt. Das Material ist als Medizinprodukt CE-zertifiziert und klinisch umfassend erprobt. Die verschiedenen Materialien unterscheiden sich in ihrer Resorptionsstabilität und ihrem Regenerationspotenzial – die Materialwahl wird individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Eigenknochen (autolog, intraoral)
Hinweis: Es erfolgt keine Knochenentnahme außerhalb des Mundes (kein Beckenkamm o. ä.). Eigenknochen hat die höchste biologische Verträglichkeit, jedoch ein zusätzliches Operationsgebiet mit eigenen Risiken (siehe unten).
Membranen / Stabilisierung
Hinweis: Nicht resorbierbare Membranen und Fixationsmaterialien müssen in einem zweiten Eingriff entfernt werden.
Eigenblutkonzentrat (falls indiziert)
PRF (Platelet Rich Fibrin): PRF wird aus Ihrem eigenen Blut gewonnen. Durch Zentrifugation entsteht ein Konzentrat mit Wachstumsfaktoren und Fibrin, das die Wundheilung und Knochenregeneration unterstützen kann. Da es sich um körpereigenes Material handelt, bestehen keine Unverträglichkeitsrisiken.

6. Zusatzverfahren Oberkiefer: Sinuslift (Kieferhöhlenanhebung)

Im seitlichen Oberkiefer grenzt der Knochen an die Kieferhöhle. Wenn dort zu wenig Knochen vorhanden ist, wird die Schleimhaut der Kieferhöhle angehoben und der Zwischenraum mit Aufbaumaterial gefüllt. Dabei kann die Kieferhöhlenschleimhaut einreißen oder sich entzünden. In den ersten zwei Wochen danach sollten Sie nicht schnäuzen, beim Niesen den Mund offen lassen und keinen Druck aufbauen.

Wenn im seitlichen Oberkiefer zu wenig Knochenhöhe vorhanden ist, kann eine Anhebung des Kieferhöhlenbodens erforderlich sein. Dabei wird die Kieferhöhlenschleimhaut (Schneider-Membran) angehoben und der entstandene Raum mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt.

Art des Sinuslifts (falls vorgesehen)

Besondere Risiken beim Sinuslift

  • Eröffnung / Perforation der Kieferhöhlenschleimhaut (Schneider-Membran)
  • Infektion der Kieferhöhle (Sinusitis)
  • Nasenbluten
  • Druck- und Fremdkörpergefühl im Oberkiefer
  • Materialverlust in die Kieferhöhle
  • Implantation ggf. nicht möglich oder verzögert
  • Erneuter Eingriff erforderlich
Selten: Chronische Kieferhöhlenentzündung, Mund-Antrum-Verbindung (MAV), operative Nachbehandlung durch HNO-Arzt / MKG-Chirurg erforderlich.
Spezielle Verhaltensregeln nach Sinuslift (ca. 10–14 Tage): Nicht schnäuzen, Niesen nur mit geöffnetem Mund, kein Druckaufbau (Pressen, schweres Heben), keine Flugreisen oder Tauchen ohne Rücksprache, nicht rauchen, Nasenspray nur nach ärztlicher Anweisung. Sofort melden bei: zunehmendem Druck im Oberkiefer, eitrigem Nasenausfluss, Fieber, starken Schmerzen, Flüssigkeitsaustritt zwischen Mund und Nase.

7. Risiken und mögliche Komplikationen

Schmerzen und Schwellung nach dem Eingriff sind normal — oft etwas stärker als nach einer gewöhnlichen Zahnbehandlung. Das aufgebaute Material kann sich entzünden, teilweise oder ganz verloren gehen, sodass der Aufbau wiederholt werden muss. Falls körpereigener Knochen entnommen wird, kann an der Entnahmestelle vorübergehend ein Taubheitsgefühl auftreten.

Trotz fachgerechter Durchführung können auftreten:

Häufige, meist vorübergehende Beschwerden

  • Schmerzen und Druckgefühl im Wundbereich
  • Schwellung (oft stärker als nach einfachen Eingriffen)
  • Nachblutung
  • Bluterguss (Hämatom)
  • Mundöffnungsbehinderung

Wundheilung und Knochenaufbau

  • Wundheilungsstörung / Nahtdehiszenz
  • Infektion des Augmentats
  • Teilweiser oder vollständiger Verlust des Knochenersatzmaterials
  • Unzureichender Knochenaufbau – Augmentation nicht ausreichend
  • Freiliegen der Membran (Exposition)
  • Zweit- oder Wiederholungseingriff erforderlich

Risiken bei intraoraler Knochenentnahme (Eigenknochen)

  • Schmerzen an der Entnahmestelle
  • Sensibilitätsstörungen im Bereich von Lippe, Kinn oder Zunge (vorübergehend)
  • Schwellung und Bluterguss im Entnahmebereich
  • Selten: anhaltende oder dauerhafte Nervschädigung (N. alveolaris inferior, N. mentalis)

Weitere mögliche Komplikationen

  • Schädigung benachbarter Zähne oder Restaurationen
  • Eröffnung der Kieferhöhle (Oberkiefer)
  • Materialunverträglichkeit (selten, inkl. biologischer Proteine wie Emdogain)
  • Narbenbildung
  • Nachfolgende Implantation ggf. nicht erfolgreich oder verzögert
Seltene schwere Komplikationen: Stärkere Blutung, ausgeprägte Infektion, Knochennekrose, dauerhafte Nervschädigung, Fraktur des Kieferknochens. In Einzelfällen kann eine stationäre Behandlung erforderlich werden.

8. Behandlungsalternativen

Statt eines Knochenaufbaus kann unter Umständen auf die Implantation verzichtet und eine Brücke oder Prothese gewählt werden. In manchen Fällen sind auch kürzere oder schräggestellte Implantate eine Option. Eine Überweisung an eine Fachklinik ist ebenfalls möglich. Ohne Behandlung baut sich der Knochen durch die fehlende Belastung weiter ab.

Folgen bei Nichtbehandlung: Unzureichendes Knochenvolumen für Implantate, eingeschränkte prothetische Versorgungsmöglichkeiten, funktionelle und ästhetische Einschränkungen, fortschreitender Knochenabbau durch fehlende Belastung.

9. Verhalten nach dem Eingriff

Solange die Betäubung wirkt, sollten Sie weder Auto fahren noch essen. In den ersten Tagen schonen, kühlen und nur weiche Kost auf der anderen Seite kauen. Nicht rauchen — Rauchen gefährdet den Knochenaufbau erheblich. Verschriebene Medikamente nach Anweisung einnehmen und alle Kontrolltermine einhalten. Bei starken Schmerzen, zunehmender Schwellung oder Fieber melden Sie sich bitte sofort in der Praxis.

Allgemeine Verhaltenshinweise

  • Reaktionsvermögen eingeschränkt: Nach einer Lokalanästhesie kann Ihr Reaktionsvermögen vorübergehend beeinträchtigt sein. Nehmen Sie bitte nicht selbst am Straßenverkehr teil und bedienen Sie keine Maschinen, bis die Betäubung vollständig abgeklungen ist. Lassen Sie sich ggf. von einer Begleitperson abholen.
  • Körperliche Schonung für mehrere Tage (kein Sport, kein schweres Heben)
  • Kühlung von außen in den ersten 24–48 Stunden (Coolpack im Tuch)
  • Nicht rauchen – Rauchen erhöht das Verlustrisiko des Augmentats erheblich
  • Kein Alkohol
  • Weiche, kühle Kost; Kauen auf der Gegenseite
  • Mundhygiene vorsichtig fortsetzen, Wundbereich aussparen
  • Am OP-Tag nicht spülen (falls nicht anders angewiesen)
  • Kontrolltermine unbedingt einhalten
  • Prothesen ggf. nicht tragen (Druckbelastung auf Augmentat vermeiden)

Medikamente (falls verordnet)

  • Schmerzmittel nach Anweisung (z. B. Ibuprofen 400–600 mg)
  • Antibiotikum vollständig nach Verordnung einnehmen
  • Mundspüllösung (z. B. Chlorhexidin) ab dem 2. Tag nach Anweisung
  • Ggf. Nasenspray bei Sinuslift (abschwellend, nur nach Verordnung)
  • Bei Unverträglichkeit oder Nebenwirkungen umgehend die Praxis kontaktieren
Sofort Praxis oder Klinik kontaktieren bei: Starken Schmerzen, zunehmender Schwellung nach 3 Tagen, Fieber, Nachblutung, anhaltendem Taubheitsgefühl, Naht- oder Materialverlust, Flüssigkeitsaustritt Nase–Mund (Sinuslift).

10. Fragen / besondere Hinweise

11. Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)

Beim Knochenaufbau kommen Knochenersatzmaterial, Kollagenmembranen, ggf. Eigenknochen und biologische Proteine zum Einsatz. In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Beim Knochenaufbau kommen verschiedene Materialien zum Einsatz (z. B. Knochenersatzmaterial wie Bio-Oss oder β-TCP, Kollagenmembranen, Eigenknochen, biologische Proteine wie Emdogain mit Bestandteilen aus Schweinezahnkeimen). In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bekannt?

12. Einwilligungserklärung

Ich bestätige, dass ich umfassend und verständlich aufgeklärt wurde über:

Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Kostenhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB): Knochenaufbaumaßnahmen sind in der Regel keine Kassenleistung. Die voraussichtlichen Kosten werden Ihnen in einem gesonderten Heil- und Kostenplan erläutert. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn die Erstattungsmöglichkeiten mit Ihrer Versicherung.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.
Erweiterungseinwilligung: Sollte sich während des Eingriffs die Notwendigkeit ergeben, den Behandlungsumfang zu erweitern (z. B. zusätzliche chirurgische Maßnahmen), und wäre eine Unterbrechung der Behandlung zur erneuten Aufklärung mit erheblichen Nachteilen verbunden, willige ich hiermit ein:

13. Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Defektklassifikation (nach Terheyden):

Besondere Risiken besprochen:

Röntgenbild(er) besprochen:
DVT vorhanden:
Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
Zahnarztpraxis Dr. Richter
63875 Mespelbrunn