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Aufklärung & Einwilligung

Operative Zahnentfernung / Zahnfreilegung – Patienteninformation und Dokumentation

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Zahnarztpraxis Dr. Richter
Zahnerhaltung Oralchirurgie Kieferorthopädie Prothetik
Aufklärung Operative Zahnentfernung
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt und nicht gespeichert. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät. Wenn Sie dieses Formular an einem öffentlich zugänglichen Gerät ausfüllen, denken Sie bitte daran, anschließend den Browserverlauf zu löschen.

1. Diagnose und Behandlungsanlass

Ein Zahn muss operativ entfernt oder freigelegt werden, wenn er nicht natürlich durchbrechen kann, beschädigt ist, Platz für andere Zähne nötig ist oder Entzündungen verursacht. Dies betrifft häufig Weisheitszähne, verlagerte Zähne oder Zähne mit Zystenbildung.

Bei Ihnen liegt ein Befund vor, der eine operative Freilegung oder Entfernung eines oder mehrerer Zähne erforderlich macht.

Grund / Indikation:

Geplante Maßnahme:

Nach örtlicher Betäubung wird die Mundschleimhaut vorsichtig abgelöst, um den Zahn freizulegen. Je nach Lage kann etwas Knochen entfernt oder der Zahn geteilt werden. Der Zahn wird dann entnommen, die Wunde gereinigt und eventuell gefüllt, dann genäht. Die Fäden werden nach etwa 7–10 Tagen entfernt.

Hinweis: Der Eingriff erfordert eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie). Die Aufklärung hierzu erfolgt in einem gesonderten Aufklärungsbogen. Ggf. kann der Eingriff auch in Sedierung / Vollnarkose durchgeführt werden.

2. Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie die betroffenen Zähne an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

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Zähne anklicken zum Markieren · FDI-Nummerierung nach WHO-Schema
Ausgewählt:

3. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)

Damit wir den Eingriff auf Ihre Situation abstimmen können, bitten wir Sie, folgende Angaben zu machen. Zutreffendes bitte ankreuzen:

Besonders wichtig: Bitte informieren Sie uns unbedingt über Gerinnungshemmer (z. B. Marcumar, ASS, Xarelto) – diese dürfen keinesfalls ohne Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und uns abgesetzt werden. Bei Bisphosphonat-Therapie besteht ein erhöhtes Risiko für Knochennekrosen. Bei Endokarditisrisiko ist ggf. eine Antibiotikaprophylaxe erforderlich.

4. Geplanter Eingriff – Ablauf

Der Eingriff erfolgt unter örtlicher Betäubung. Das Zahnfleisch wird zurückgeklappt, damit der Zahn sichtbar wird. Falls nötig, wird etwas Knochen abgetragen oder der Zahn zerteilt, um ihn schonend entnehmen zu können. Nach der Entfernung wird die Wunde gereinigt und vernäht. Die Fäden werden nach etwa sieben bis zehn Tagen entfernt.

Der Eingriff erfolgt in örtlicher Betäubung. Ziel ist eine möglichst schonende Entfernung bzw. Freilegung. Typischer Ablauf:

  • Desinfektion und Lokalanästhesie
  • Bildung eines Schleimhautlappens (Mukoperiostlappen)
  • Freilegung des Zahnes und ggf. Abtragung von Knochen (Osteotomie)
  • Ggf. Teilung des Zahnes zur schonenden Entfernung (Separation)
  • Entfernung des Zahnes / der Wurzel(n)
  • Reinigung und Inspektion der Alveole (Wundhöhle)
  • Ggf. Einlage von Medikamenten, Kollagenvlies oder Knochenersatzmaterial
  • Nahtverschluss (Nahtentfernung nach ca. 7–10 Tagen)
Bei Freilegung für KFO: Der Zahn wird nur freigelegt und ggf. mit einem kieferorthopädischen Attachment (Bracket/Knöpfchen) versehen, um ihn orthodontisch einzuordnen. Der Zahn wird nicht entfernt.

5. Besondere regionale Risiken

Im Oberkiefer kann die Kieferhöhle verletzt werden, was zu Blutungen oder später zu Entzündungen führen kann. Im Unterkiefer verlaufen wichtige Nerven in der Nähe. Diese können vorübergehend oder selten dauerhaft beeinträchtigt werden, was zu Taubheit oder Geschmacksstörungen führt. In sehr seltenen Fällen kann der Kieferknochen brechen.

Je nach Lage des Zahnes bestehen unterschiedliche Risiken:

Oberkiefer (insbesondere Seitenzahnbereich / Weisheitszähne)
  • Eröffnung der Kieferhöhle (Mund-Antrum-Verbindung = MAV)
  • Übertritt von Flüssigkeit zwischen Mund und Nase
  • Kieferhöhlenentzündung (Sinusitis maxillaris)
  • Nasenbluten
  • Verlagerung von Zahnfragmenten in die Kieferhöhle
  • Ggf. weiterer chirurgischer Verschluss erforderlich (plastische Deckung)
Verhalten bei Kieferhöhlenbeteiligung (10–14 Tage): Nicht schnäuzen, Niesen nur mit geöffnetem Mund, kein Druckaufbau (Pressen, schweres Heben), keine Flugreisen oder Tauchen ohne Rücksprache, Nasenspray nur nach Anweisung.
Unterkiefer (insbesondere Weisheitszähne / Prämolaren)
  • Nähe zum N. alveolaris inferior (Gefühlsnerv für Lippe und Kinn)
  • Nähe zum N. lingualis (Gefühlsnerv für Zunge und Geschmacksempfinden)
  • Vorübergehende Taubheit / Kribbeln von Lippe, Kinn oder Zunge
  • Selten: anhaltende oder dauerhafte Sensibilitätsstörung
  • Mundöffnungsbehinderung (Kieferklemme)
  • Kiefergelenkbeschwerden
  • Sehr selten: Unterkieferfraktur bei großem Knochendefekt
Nervnähe: Bei enger Lagebeziehung zum Nerv wird dies anhand der Röntgendiagnostik (ggf. DVT) im Vorfeld mit Ihnen besprochen. Das Risiko einer dauerhaften Schädigung ist gering, kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.

6. Allgemeine Risiken und mögliche Komplikationen

Nach dem Eingriff sind Schmerzen, Schwellungen und Blutergüsse normal und klingen meist nach wenigen Tagen ab. Die Wunde kann sich infizieren oder verheilt verzögert, besonders wenn Sie rauchen.

Seltener können Nervenfasern dauerhaft beschädigt werden, oder Kiefergelenkbeschwerden entstehen. Sehr selten treten stärkere Blutungen, ausgeprägte Infektionen oder Kieferfrakturen auf und erfordern zusätzliche Behandlung.

Trotz fachgerechter Durchführung können auftreten:

Häufige, meist vorübergehende Beschwerden

  • Schmerzen und Druckgefühl im Wundbereich (i. d. R. 3–7 Tage)
  • Schwellung (Maximum meist am 2.–3. Tag)
  • Nachblutung
  • Bluterguss (Hämatom, auch ausgedehnt im Hals-/Wangenbereich möglich)
  • Eingeschränkte Mundöffnung
  • Schluckbeschwerden

Wundheilung

  • Wundheilungsstörung / Nahtdehiszenz
  • Infektion der Extraktionswunde
  • Trockene Alveole (Dolor post extractionem) – schmerzhafte Wundheilungsstörung
  • Verzögerte Heilung (v. a. bei Rauchern, Diabetes, Immunsuppression)
  • Nahtlockerung / vorzeitiger Nahtverlust

Weitere Risiken

  • Schädigung benachbarter Zähne, Füllungen oder Kronen
  • Abbrechen von Wurzelresten (ggf. Belassen bei Nervnähe nach Risikoabwägung)
  • Instrumentenbruch (selten; ggf. Zweiteingriff zur Entfernung erforderlich)
  • Verschlucken oder Einatmen von Zahnfragmenten (sehr selten)
  • Allergische Reaktionen auf Medikamente oder Materialien
Seltene schwere Komplikationen: Stärkere Blutung, ausgeprägte Infektion oder Abszessbildung, dauerhafte Nervschädigung (N. alveolaris inferior, N. lingualis, N. mentalis), Kieferfraktur, chronische Kieferhöhlenentzündung. In Einzelfällen kann eine stationäre Behandlung erforderlich werden.

7. Behandlungsalternativen

In manchen Fällen kann abgewartet oder der Zahn mit einer Füllung oder Wurzelbehandlung erhalten werden. Bei sehr hohem Risiko für den Nerv kann auch nur die Krone entfernt und die Wurzel belassen werden. Eine Überweisung an eine Fachklinik ist ebenfalls möglich. Ohne Behandlung können sich Entzündungen ausbreiten, Nachbarzähne geschädigt werden und Zysten entstehen.

Folgen bei Nichtbehandlung: Entzündungen und Abszesse, Zystenbildung, Zahnverschiebungen, Schädigung benachbarter Zähne, zunehmende Beschwerden, Resorption von Nachbarzahnwurzeln, Beeinträchtigung der Kaufähigkeit, im schlimmsten Fall Ausbreitung der Infektion in tiefe Gewebeschichten.

8. Verhalten nach dem Eingriff

Solange die Betäubung wirkt, sollten Sie nichts essen oder trinken, um Bissverletzungen zu vermeiden. Ruhen Sie sich aus und kühlen Sie die Stelle in den ersten 24–48 Stunden jeweils 20 Minuten, dann 20 Minuten Pause. Rauchen Sie nicht — dies verzögert die Heilung erheblich.

Essen Sie weiche, nicht zu heiße Speisen und kauen Sie möglichst auf der anderen Seite. Vermeiden Sie Alkohol. Am OP-Tag nicht spülen. Nehmen Sie Ihre Kontrolltermine und die Fadenentfernung wahr.

Wenden Sie sich sofort an uns bei: starken oder zunehmenden Schmerzen, Schwellungen nach dem 3. Tag, Fieber, nicht stillbaren Blutungen, anhaltendem Taubheitsgefühl oder eitrigem Geschmack.

Allgemeine Verhaltenshinweise

  • Ihr Reaktionsvermögen kann durch Beruhigungs-, Schmerz- oder Betäubungsmittel beeinträchtigt sein – nehmen Sie nicht selbst am Straßenverkehr teil, bedienen Sie keine gefährlichen Maschinen und treffen Sie keine wichtigen Entscheidungen
  • Solange die örtliche Betäubung wirksam ist: nichts essen und trinken – Verletzungsgefahr durch Beißen auf Wange, Lippe oder Zunge
  • Körperliche Schonung für mehrere Tage (kein Sport, kein schweres Heben)
  • Kühlung von außen in den ersten 24–48 Stunden (Coolpack im Tuch, 20 Min. an / 20 Min. Pause)
  • Am OP-Tag nicht spülen (falls nicht anders angewiesen)
  • Nicht rauchen – Rauchen verzögert die Wundheilung erheblich und erhöht das Risiko einer trockenen Alveole
  • Kein Alkohol (v. a. in den ersten 24 Stunden)
  • Weiche, nicht zu heiße Kost; Kauen möglichst auf der Gegenseite
  • Mundhygiene vorsichtig fortsetzen, Wundbereich aussparen
  • Auf Tupfer beißen bei leichter Nachblutung (ca. 30 Min.)
  • Kontrolltermine und Nahtentfernung unbedingt einhalten
Zusätzlich bei Kieferhöhlenbeteiligung (Oberkiefer)
  • Nicht schnäuzen (10–14 Tage)
  • Niesen nur mit geöffnetem Mund
  • Kein Druckaufbau (Pressen, schweres Heben, Blasinstrumente)
  • Kein Tauchen / Fliegen ohne ärztliche Rücksprache
  • Abschwellendes Nasenspray nur nach Verordnung

Medikamente (falls verordnet)

  • Schmerzmittel nach Anweisung (z. B. Ibuprofen 400–600 mg)
  • Antibiotikum vollständig nach Verordnung einnehmen
  • Mundspüllösung (z. B. Chlorhexidin 0,2 %) ab dem 2. Tag nach Anweisung
  • Ggf. abschwellendes Nasenspray bei Kieferhöhlenbeteiligung
  • Bei Unverträglichkeit oder Nebenwirkungen umgehend die Praxis kontaktieren
Sofort Praxis oder Klinik kontaktieren bei: Starken oder zunehmenden Schmerzen, zunehmender Schwellung nach 3 Tagen, Fieber, Nachblutung (die nicht durch Aufbeißen auf einen Tupfer stoppt), anhaltendem Taubheitsgefühl, Mund-Nasen-Verbindung (Flüssigkeitsaustritt), eitrigem Geschmack oder Nasensekret.

Die ausführlichen Verhaltensregeln nach operativen Eingriffen werden Ihnen als separate Handreichung mitgegeben.

9. Fragen / besondere Hinweise

10. Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)

Je nach Situation werden verschiedene Materialien für die Wundversorgung und Heilung eingesetzt. In seltenen Fällen können Unverträglichkeiten auftreten. Bitte teilen Sie uns bekannte Allergien mit.

Bei der operativen Zahnentfernung können verschiedene Materialien zum Einsatz kommen (z. B. Kollagenvlies/-kegel zur Wundversorgung, Nahtmaterial, ggf. Knochenersatzmaterial). In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bekannt?

11. Einwilligungserklärung

Ich bestätige, dass ich umfassend und verständlich aufgeklärt wurde über:

Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Kostenhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB): Die operative Zahnentfernung ist bei medizinischer Indikation eine Kassenleistung. Sollten sich darüber hinausgehende Kosten ergeben (z. B. für Knochenaufbau, bestimmte Materialien), werden Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten informiert.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.
Erweiterungseinwilligung: Sollte sich während des Eingriffs die Notwendigkeit ergeben, den Behandlungsumfang zu erweitern (z. B. zusätzliche chirurgische Maßnahmen), und wäre eine Unterbrechung der Behandlung zur erneuten Aufklärung mit erheblichen Nachteilen verbunden, willige ich hiermit ein:

12. Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Besondere Risiken besprochen:

Röntgenbild(er) besprochen:
DVT vorhanden:
Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
Zahnarztpraxis Dr. Richter
63875 Mespelbrunn