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Aufklärung & Einwilligung

Abszesseröffnung Mund / Kiefer (Inzision und Drainage) – Patienteninformation und Dokumentation

Zahnarztpraxis Dr. Richter
Zahnerhaltung Oralchirurgie Kieferorthopädie Prothetik
Aufklärung Abszessinzision
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
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Behandlungsziel

Bei Ihnen hat sich eine Eiteransammlung im Mund- oder Kieferbereich gebildet. Ziel der Behandlung ist es, diese Stelle zu eröffnen und den Eiter abzuleiten, damit die Schmerzen nachlassen und sich die Infektion nicht weiter ausbreitet. Im Anschluss wird die eigentliche Ursache behandelt — zum Beispiel durch eine Wurzelkanalbehandlung, eine Zahnfleischbehandlung oder eine Zahnentfernung.

Bei Ihnen wurde ein entzündlicher, eitriger Prozess im Mund- oder Kieferbereich (odontogener Abszess) festgestellt. Ziel der Behandlung ist die Entlastung des Eiterherdes durch gezielte Eröffnung (Inzision) und Ableitung (Drainage), um Schmerzen zu lindern, die Infektion zu begrenzen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Hinweis: Die Abszesseröffnung setzt in der Regel eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) voraus. Die Aufklärung über die Lokalanästhesie erfolgt in einem gesonderten Aufklärungsbogen. Die Inzision dient der akuten Entlastung – eine weiterführende Behandlung der Ursache (z. B. Wurzelkanalbehandlung, Parodontaltherapie, Zahnentfernung) kann im Anschluss erforderlich sein.

Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie den ursächlichen Zahn / die betroffene Region an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

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Ausgewählt:

Diagnose und Indikation

Zunächst wird festgestellt, wo genau sich die Eiteransammlung befindet — etwa im Zahnfleisch, am Kiefer, am Gaumen oder im Bereich eines Weisheitszahns. Davon hängt das weitere Vorgehen ab. Ein Abszess ist ein dringlicher Befund: Ohne Behandlung kann sich die Infektion rasch in tiefere Gewebeschichten ausbreiten.

Befund (zutreffendes ankreuzen):

Dringlichkeit: Ohne Behandlung kann es zu einer raschen Ausbreitung der Infektion mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen kommen (siehe Abschnitt „Unterlassungsaufklärung"). Die Inzision ist in der Regel ein dringlicher Eingriff.

Geplanter Eingriff – Ablauf

Der Abszess wird in örtlicher Betäubung chirurgisch eröffnet. Der Eiter wird entleert, die Abszesshöhle ggf. gespült und bei Bedarf eine Drainage eingelegt. Die Wirksamkeit der Betäubung kann im entzündeten Gewebe eingeschränkt sein. Die Kontrolle mit Drainage-Wechsel oder -Entfernung erfolgt nach 1–3 Tagen.

Der Eingriff erfolgt in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie). Typischer Ablauf:

  • Desinfektion des Operationsgebietes
  • Lokalanästhesie (ggf. eingeschränkt wirksam im entzündeten Gewebe)
  • Gezielte chirurgische Eröffnung des Abszesses (Inzision)
  • Entleerung von Eiter und entzündlichem Sekret
  • Ggf. Spülung der Abszesshöhle
  • Einlage einer Drainage (z. B. Gummilasche), sofern erforderlich
  • Ggf. Entlastungsinzision / Erweiterung bei ausgedehntem Befund
  • Kontrolle und ggf. Wechsel / Entfernung der Drainage nach 1–3 Tagen
Wichtiger Hinweis: Die Wirksamkeit der Lokalanästhesie kann bei akuter Entzündung herabgesetzt sein. In solchen Fällen wird die Anästhesie individuell angepasst (z. B. ergänzende Leitungsanästhesie, langsame Infiltration). Trotz aller Maßnahmen kann die Betäubung im entzündeten Gewebe unvollständig sein.

Verwendete Maßnahmen

Die Behandlung erfolgt unter örtlicher Betäubung. Die Wunde wird mit einer sterilen Lösung gespült und bei Bedarf mit einem kleinen Streifen offengehalten, damit der Eiter weiter abfließen kann. Schmerzmittel werden nach Bedarf verordnet. Ein Antibiotikum verschreiben wir nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist — etwa bei Fieber oder wenn sich die Entzündung auszubreiten droht.

Lokalanästhesie
Hinweis: Eingeschränkte Wirksamkeit im entzündeten Gewebe möglich. Detaillierte Aufklärung im gesonderten Bogen zur Lokalanästhesie.
Spüllösungen

Zur Spülung der Abszesshöhle eingesetzte Lösungen:

Drainage
Hinweis: Die Drainage darf nicht selbst entfernt werden. Wechsel oder Entfernung erfolgt ausschließlich durch die Praxis.
Begleitende Medikation (falls erforderlich)
Hinweis: Ein Antibiotikum ist nicht in jedem Fall erforderlich und wird nur bei klinischer Indikation (z. B. Fieber, Ausbreitungstendenz, Immunsuppression) verordnet.

Risiken und mögliche Komplikationen

In den ersten Tagen nach dem Eingriff sind Schmerzen, Druckgefühl, Schwellung und ein Bluterguss normal. Auch leichte Schluckbeschwerden können auftreten. In manchen Fällen kommt es zu Wundheilungsstörungen oder die Eiteransammlung bildet sich erneut. Selten, aber ernst zu nehmen sind starke Blutungen oder eine Ausbreitung der Entzündung in tiefere Gewebe, die im Einzelfall auch lebensbedrohlich werden kann.

Bitte suchen Sie sofort ärztliche Hilfe, wenn die Schwellung zunimmt, Sie Fieber bekommen, das Schlucken oder Atmen schwerfällt oder sich Ihr Allgemeinzustand rasch verschlechtert.

Trotz gewissenhafter Durchführung können auftreten:

Häufige, meist vorübergehende Beschwerden

  • Schmerzen und Druckgefühl im Wundbereich
  • Schwellung und Nachblutung
  • Bluterguss (Hämatom)
  • Mundöffnungsbehinderung (Kieferklemme)
  • Schluckbeschwerden
  • Vorübergehende Sensibilitätsstörungen

Gelegentliche Komplikationen

  • Wundheilungsstörung
  • Erneute Abszessbildung (Rezidiv)
  • Ausbreitung der Infektion trotz Inzision
  • Narbenbildung intraoral
  • Schädigung benachbarter Zähne, Füllungen oder prothetischer Versorgungen
  • Allergische Reaktionen auf Medikamente oder Materialien
  • Kreislaufreaktionen auf die Lokalanästhesie
Seltene, aber ernste Komplikationen: Starke Blutung, Ausbreitung der Infektion in tiefere Gewebeschichten (Logenabszess), Knochenbeteiligung (Osteitis / Osteomyelitis), bakterielle Streuung (Sepsis), Beeinträchtigung von Nerven (z. B. anhaltende Taubheit), Kieferhöhlenbeteiligung (Oberkiefer), lebensbedrohliche Infektionsausbreitung (Mediastinitis, Ludwigs-Angina).
Wann sofort ärztliche Hilfe erforderlich ist: Bitte suchen Sie umgehend eine Klinik oder MKG-Chirurgie auf bei zunehmender Schwellung, Fieber, Schluck- oder Atembeschwerden, eingeschränkter Mundöffnung oder rascher Verschlechterung des Allgemeinzustandes.

Unterlassungsaufklärung

Ohne Behandlung kann sich die Infektion in Weichteile und Knochen ausbreiten. Es drohen starke Schmerzen, Fieber und eine Entzündung, die den gesamten Körper betrifft. In seltenen Fällen kann es zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen, etwa einer Blutvergiftung oder einer Schwellung, die die Atemwege einengt. Dann ist eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich.

Ohne rechtzeitige Behandlung kann es zu folgenden Risiken kommen:

  • Ausbreitung der Infektion in Weichteile und Knochen
  • Starke Schmerzen und zunehmende Schwellung
  • Fieber und Allgemeininfektion
  • Gefahr lebensbedrohlicher Komplikationen (Sepsis, Atemwegsverlegung)
  • Verlust von Zähnen und Knochen
  • Mögliche Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung
Dringender Hinweis: Ein unbehandelter odontogener Abszess kann sich innerhalb kurzer Zeit zu einer lebensbedrohlichen Situation entwickeln. Die Inzision ist in der Regel die medizinisch dringlichste Maßnahme.

Behandlungsalternativen

Allein mit Antibiotika lässt sich ein bereits gebildeter Abszess in der Regel nicht heilen — die Eröffnung und Drainage ist notwendig. Anschließend wird die Ursache behandelt: je nach Diagnose durch Wurzelkanalbehandlung, Parodontaltherapie oder Zahnentfernung. Bei ausgedehntem Befund kann eine Überweisung zur stationären Behandlung in einer MKG-Klinik erforderlich sein.

  • Rein medikamentöse Behandlung – vorübergehend unterstützend, als alleinige Maßnahme in der Regel nicht ausreichend
  • Wurzelkanalbehandlung – ursächliche Therapie bei endodontisch bedingtem Abszess, ggf. im Anschluss
  • Parodontalbehandlung – bei parodontalem Ursprung
  • Zahnentfernung (Extraktion) – bei nicht erhaltungswürdigem Zahn ggf. mit gleichzeitiger Entlastung
  • Überweisung Oralchirurgie / MKG-Chirurgie – bei ausgedehntem oder tiefem Abszess, extraoraler Schnittführung oder stationärer Behandlungsbedürftigkeit
Hinweis: Die Inzision adressiert die akute Symptomatik. Eine kausale Sanierung der Ursache (z. B. endodontische Therapie, Extraktion) ist in einem zweiten Schritt erforderlich und wird im Behandlungsgespräch geplant.

Verhalten nach dem Eingriff

Solange die Betäubung wirkt, sollten Sie nichts essen und nicht selbst am Straßenverkehr teilnehmen. In den ersten Tagen schonen Sie sich körperlich, essen weiche Kost und meiden heiße Speisen und Getränke. Am Tag des Eingriffs bitte nicht spülen. Kühlen Sie die betroffene Stelle von außen mit einem Kühlpack im Tuch — keine Wärme anwenden.

Verzichten Sie auf Alkohol und Nikotin. Nehmen Sie verordnete Medikamente genau nach Anweisung ein. Halten Sie den Kontrolltermin unbedingt ein und entfernen Sie den Drainagestreifen nicht selbst. Melden Sie sich sofort bei uns, wenn starke Schmerzen auftreten, die Schwellung zunimmt, Sie Fieber bekommen oder das Schlucken oder Atmen schwerfällt.

Allgemeine Verhaltenshinweise

  • Reaktionsvermögen eingeschränkt: Nach einer Lokalanästhesie kann Ihr Reaktionsvermögen vorübergehend beeinträchtigt sein. Nehmen Sie bitte nicht selbst am Straßenverkehr teil und bedienen Sie keine Maschinen, bis die Betäubung vollständig abgeklungen ist. Lassen Sie sich ggf. von einer Begleitperson abholen.
  • Auf Beißen in Wange oder Lippe achten, solange die Betäubung wirkt
  • Am Operationstag nicht spülen (falls nicht anders angewiesen)
  • Weiche Kost, keine extreme Hitze im Wundbereich
  • Körperliche Schonung in den ersten Tagen
  • Alkohol und Nikotin meiden – beides verzögert die Wundheilung
  • Mundhygiene vorsichtig fortsetzen, Wundbereich aussparen
  • Kontrolltermin unbedingt einhalten (Drainage-Wechsel / -Entfernung)
  • Drainage nicht selbst entfernen

Medikamente

  • Schmerzmittel nach Anweisung einnehmen (z. B. Ibuprofen 400–600 mg). Die Einnahme von entzündungshemmenden Schmerzmitteln (NSAID) führt nach aktueller Studienlage nicht zu einer Verschlechterung der Infektion.
  • Verordnete Antibiotika vollständig nach Anweisung einnehmen
  • Bei Unverträglichkeit oder Nebenwirkungen umgehend die Praxis kontaktieren
Bitte beachten: Kühlende Umschläge (Coolpack, in Tuch eingewickelt) können in den ersten Stunden die Schwellung lindern. Wärme ist in der akuten Phase zu vermeiden.

Fragen / besondere Hinweise

Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)

Bei der Abszessinzision können verschiedene Materialien zum Einsatz kommen (z. B. Drainagestreifen, Tamponaden, Spüllösungen, Nahtmaterial, ggf. Antibiotika). In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bekannt?

Einwilligungserklärung

Ich bestätige, dass ich umfassend und verständlich aufgeklärt wurde über:

Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Kostenhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB): Sofern sich im Rahmen der Behandlung Leistungen ergeben, die nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, werden Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten informiert.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.
Erweiterungseinwilligung: Sollte sich während des Eingriffs die Notwendigkeit ergeben, den Behandlungsumfang zu erweitern (z. B. zusätzliche chirurgische Maßnahmen), und wäre eine Unterbrechung der Behandlung zur erneuten Aufklärung mit erheblichen Nachteilen verbunden, willige ich hiermit ein:

Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Besondere Risiken besprochen:

Röntgenbild(er) besprochen:
Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
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63875 Mespelbrunn