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Aufklärung & Einwilligung

Veneers (Keramikschalen) – Patienteninformation und Dokumentation

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Zahnarztpraxis Dr. Richter
Zahnerhaltung Oralchirurgie Kieferorthopädie Prothetik
Aufklärung Veneers (Keramikschalen)
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt und nicht gespeichert. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät. Wenn Sie dieses Formular an einem öffentlich zugänglichen Gerät ausfüllen, denken Sie bitte daran, anschließend den Browserverlauf zu löschen.

1. Zweck der Behandlung

Wir verschönern Ihre Frontzähne mit dünnen Keramikschalen, sogenannten Veneers. Diese kleben wir dauerhaft auf die sichtbare Zahnoberfläche, um Farbe, Form und Zahnstellung zu verbessern. Die Kosten tragen Sie selbst – wir vereinbaren alle Details vorher in einer schriftlichen Kostenfeststellung.

Dieses Dokument dient der Aufklärung über die geplante Versorgung mit Veneers (Verblendschalen). Veneers sind dünne Keramik- oder Kompositschalen, die dauerhaft auf die sichtbare Zahnoberfläche (labial/bukkal) geklebt werden, um Farbe, Form, Stellung oder Oberflächenstruktur der Frontzähne zu verbessern.

Hinweis: Veneers sind eine reine Privatleistung und nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten. Die Kosten werden vorab in einer Mehrkostenvereinbarung (MKV) geregelt. Eine Lokalanästhesie ist bei Prep-Veneers in der Regel erforderlich – die Aufklärung hierüber erfolgt in einem gesonderten Aufklärungsbogen.

2. Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie die zu behandelnden Zähne an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

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Zähne anklicken zum Markieren · FDI-Nummerierung nach WHO-Schema
Ausgewählt:

3. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)

Bitte kreuzen Sie zutreffende Angaben an – diese sind wichtig für die Einschätzung des Behandlungsrisikos und die Langzeitprognose Ihrer Veneer-Versorgung:

Wichtig: Bruxismus und Parafunktionen sind die bedeutendsten Risikofaktoren für Veneer-Frakturen (Chipping). Bei bekanntem Knirschen/Pressen ist eine Schutzschiene Voraussetzung für eine günstige Langzeitprognose. Bitte informieren Sie uns vollständig.

4. Indikation

Veneers sind geeignet bei Verfärbungen, die nicht auf Bleaching ansprechen, bei Formabweichungen oder leichten Zahnfehlstellungen. Sie helfen auch bei Schmelzdefekten oder wenn alte Veneers erneuert werden müssen. Ihr Zahnarzt notiert den passenden Grund für Sie.

Die Versorgung mit Veneers ist geplant aufgrund:

5. Veneer-Typ

Bei konventionellen Veneers wird eine dünne Schicht Zahnschmelz abgetragen. Daneben gibt es Veneers, die ganz ohne oder mit nur minimaler Präparation aufgeklebt werden. Eine dritte Möglichkeit sind Veneers aus Kunststoff, die direkt am Zahn modelliert werden. Welcher Typ für Sie in Frage kommt, hängt vom Befund und dem gewünschten Ergebnis ab.

Es stehen verschiedene Veneer-Typen zur Verfügung. Die Wahl hängt von Indikation, Substanzverlust und ästhetischem Anspruch ab:

Geplanter Veneer-Typ
Irreversibilität: Bei konventionellen (Prep-)Veneers wird gesunde Zahnsubstanz abgetragen. Dieser Vorgang ist nicht rückgängig zu machen. Der Zahn ist dauerhaft auf eine Versorgung angewiesen. Non-Prep-Veneers sind prinzipiell reversibel, jedoch kann beim Entfernen des Befestigungskomposits ein geringfügiger Schmelzverlust entstehen.
Keramik / Material

Farbe (Zielfarbe):

Befestigungstechnik

6. Behandlungsablauf

Die Veneer-Versorgung erfolgt in zwei bis drei Terminen. Wir planen zunächst gemeinsam Farbe, Form und Zahnstellung, dann präparieren wir die Zähne und nehmen einen Abdruck. Zwischen Präparation und Eingliederung tragen Sie provisorische Schalen, die Ihre Zähne schützen. Beim abschließenden Termin kleben wir die fertig gefertigten Keramikschalen dauerhaft auf.

Die Versorgung mit Keramik-Veneers erfolgt üblicherweise in zwei bis drei Sitzungen:

Behandlungsphasen
1
Planung & Farbbestimmung

Fotografische Dokumentation, digitale oder konventionelle Abformung für diagnostisches Wax-up oder Mock-up. Gemeinsame Festlegung von Zahnform, -farbe und -stellung (Smile Design).

2
Präparation & Abformung

Bei Prep-Veneers: schmelzbegrenztes Beschleifen der Zahnvorderfläche (ca. 0,3–0,7 mm). Abformung (digital oder konventionell) und Anfertigung von Provisorien. Bei Non-Prep: ggf. nur leichte Oberflächenanrauung.

3
Einprobe & Befestigung

Einprobe der laborgefertigten Veneers mit Try-in-Paste (Farbkontrolle). Adhäsive Befestigung unter absoluter oder relativer Trockenlegung. Okklusionskontrolle und Politur der Übergänge.

Provisorien: Zwischen Präparation und Eingliederung tragen Sie provisorische Kunststoffschalen. Diese sind nicht so belastbar wie die endgültigen Veneers – bitte vermeiden Sie harte Nahrungsmittel und Abbeißen mit den Frontzähnen in dieser Phase.

7. Risiken und mögliche Komplikationen

Die häufigsten Risiken sind vorübergehende Zahnempfindlichkeit auf Kälte und in seltenen Fällen Absplittern oder Ablösen eines Veneers. Bei Zähneknirschen erhöht sich das Bruchrisiko erheblich – eine Schutzschiene ist dann sehr wichtig. Bei Prep-Veneers ist der Schmelzverlust endgültig und der Zahn bleibt dauerhaft auf eine Restauration angewiesen.

Mögliche Risiken und Folgen:

  • Postoperative Überempfindlichkeit der präparierten Zähne (Kälte, Wärme, Druck) sowie Aufbissempfindlichkeit – i. d. R. vorübergehend
  • Fremdkörpergefühl – in den ersten Tagen nach Eingliederung häufig, klingt meist von selbst ab
  • Fraktur oder Chipping (Absplitterung) des Veneers – Reparatur oder Neuanfertigung kann erforderlich werden
  • Ablösung des Veneers (Debonding) – erneute adhäsive Befestigung oder Neuanfertigung
  • In seltenen Fällen: Verschlucken oder Einatmen (Aspiration) von gelösten Veneerteilen – bei Atemnot sofort Notarzt rufen
  • Provisorium: Verfärbung, Abnutzung, Zerbrechen oder Herausfallen der provisorischen Schale in der Übergangsphase
  • Farbabweichung – trotz genauer Farbbestimmung kann das Endergebnis geringfügig von der Erwartung abweichen
  • Randspalt oder Randverfärbung am Übergang Veneer/Zahn im Laufe der Zeit
  • Sekundärkaries (erneute Karies) am Veneer-Rand – insbesondere bei unzureichender Mundhygiene
  • Gingivale Reizung oder Rezession im Bereich der Veneer-Ränder
  • Irreversibler Schmelzverlust bei Prep-Veneers – der Zahn ist dauerhaft restaurationspflichtig
  • In seltenen Fällen: Absterben des Zahnnervs (Pulpanekrose) mit Notwendigkeit einer Wurzelkanalbehandlung – in Ausnahmefällen bis hin zur Zahnentfernung
  • Veränderung der Bisslage (Okklusion) – Einschleifkorrekturen können erforderlich sein
  • Bruxismus-Risiko: Bei Zähnepressen/-knirschen ist die Langzeitprognose eingeschränkt – eine Aufbissschiene wird empfohlen
Wichtig – Irreversibilität: Bei konventionellen Veneers wird Zahnschmelz unwiederbringlich entfernt. Sollte ein Veneer später verloren gehen oder nicht erneuert werden, ist der Zahn dauerhaft auf eine Restauration (Veneer, Krone) angewiesen. Dies gilt auch langfristig.
Achtung – Bruxismus: Bei bekanntem oder vermutetem Zähneknirschen/-pressen (Bruxismus) besteht ein erhöhtes Frakturrisiko für Veneers. Die Anfertigung einer Schutzschiene (z. B. Michigan-Schiene) wird dringend empfohlen und ist Voraussetzung für eine günstige Langzeitprognose.

8. Behandlungsalternativen

Je nach Ihrer Situation gibt es Alternativen: Bleaching für rein farbliche Korrektionen, Kunststoffrestaurationen mit weniger Substanzabtrag, Vollkronen bei stärker geschädigten Zähnen oder kieferorthopädische Behandlung bei Fehlstellungen. Auch der Verzicht auf eine Behandlung ist möglich.

  • Bleaching (Zahnaufhellung) – bei rein farblichen Korrekturen als minimalinvasive Option. Vorteil: kein Substanzverlust. Nachteil: nur bei extrinsischen/leichten intrinsischen Verfärbungen wirksam, kein Einfluss auf Zahnform oder -stellung.
  • Direkte Kompositrestauration – chairside aus Kunststoff modelliert. Vorteil: weniger Substanzabtrag, in einer Sitzung möglich, kostengünstiger, reparierbar. Nachteil: ästhetisch und haltbarkeitstechnisch eingeschränkter, verfärbungsanfälliger.
  • Vollkrone – bei stark geschädigten oder wurzelkanalbehandelten Zähnen. Vorteil: höhere Stabilität. Nachteil: wesentlich mehr Substanzverlust (bis zu 72 % vs. 3–30 % beim Veneer; Manhart, ZBS 04/2019), irreversibel.
  • Kieferorthopädische Korrektur – bei Stellungsanomalien als kausale Therapie. Vorteil: substanzschonend, ursächliche Behandlung. Nachteil: längere Behandlungsdauer, eingeschränkter Einfluss auf Zahnfarbe und -form.
  • Keine Behandlung – Akzeptanz des Ist-Zustandes (siehe Unterlassungsaufklärung oben)
Mögliche Folgen bei Verzicht auf die Behandlung (Unterlassungsaufklärung):
  • Bei bestehenden Schäden (Substanzdefekte, Frakturen, insuffiziente Restaurationen): Der aktuelle Zustand kann sich verschlechtern – etwa durch fortschreitenden Substanzverlust, Verfärbungszunahme, Empfindlichkeit oder Frakturgefahr. Ohne Versorgung kann langfristig eine umfangreichere Behandlung (z. B. Überkronung) erforderlich werden.
  • Ohne bestehende Schäden (rein ästhetische Indikation): Der Befund bleibt unverändert. Eine ästhetische oder psychosoziale Belastung (z. B. durch Verfärbungen, Formabweichungen) besteht weiterhin, ist jedoch medizinisch nicht behandlungsbedürftig.

9. Verhaltenshinweise

Nach der Betäubung nehmen Sie nicht am Verkehr teil und essen nicht, solange das Taubheitsgefühl anhält. In der provisorischen Phase meiden Sie harte Lebensmittel. Nach dem Einkleben der endgültigen Veneers putzen Sie die Ränder gewissenhaft mit Zahnseide und Bürste, beißen nicht auf harte Gegenstände ab und kommen halbjährlich zur Kontrolle. Bei Lockerung oder Absplitterung eines Veneers: umgehend Praxis kontaktieren.

Während der provisorischen Phase

  • Reaktionsvermögen eingeschränkt: Nach einer Lokalanästhesie kann Ihr Reaktionsvermögen vorübergehend beeinträchtigt sein. Nehmen Sie bitte nicht selbst am Straßenverkehr teil und bedienen Sie keine Maschinen, bis die Betäubung vollständig abgeklungen ist. Lassen Sie sich ggf. von einer Begleitperson abholen.
  • Solange die örtliche Betäubung wirkt: nichts essen und nicht auf Lippen oder Wange kauen
  • Provisorische Schalen sind nicht so belastbar – harte Nahrungsmittel und Abbeißen mit den Frontzähnen meiden
  • Bei Lockerung oder Verlust des Provisoriums: umgehend Praxis kontaktieren

Nach definitiver Eingliederung

  • In den ersten 48 Stunden: stark färbende Lebensmittel und Getränke (Kaffee, Tee, Rotwein, Kurkuma) möglichst meiden
  • Keine harten Gegenstände mit den Veneers abbeißen (Nüsse, Stifte, Flaschen öffnen etc.)
  • Sorgfältige Mundhygiene, insbesondere an den Veneer-Rändern (Zahnseide, Interdentalbürsten)
  • Regelmäßige Kontrolle im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung (mindestens halbjährlich)
  • Bei Bruxismus: konsequentes Tragen der Aufbissschiene nachts
Sofort Praxis kontaktieren bei: Lockerung oder Ablösung eines Veneers, Absplitterung (Chipping), Schmerzen, anhaltender Empfindlichkeit, Zahnfleischveränderungen an den Veneer-Rändern.

10. Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)

Bei Veneers kommen Keramikmaterialien (z. B. Lithiumdisilikat, Feldspatkeramik) sowie Befestigungskomposite und Haftvermittler zum Einsatz. In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bekannt?

11. Einwilligungserklärung

Hinweis zum Aufklärungszeitpunkt: Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass Sie Ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen können – bei planbaren Maßnahmen spätestens am Vortag der Behandlung (§ 630e Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Ich bestätige, dass ich über die geplante Veneer-Versorgung sowie über deren Risiken (insbesondere die Irreversibilität bei Prep-Veneers), mögliche Komplikationen und Behandlungsalternativen aufgeklärt wurde. Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Kostenhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB): Veneers sind eine reine Privatleistung und nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten. Die voraussichtlichen Kosten werden Ihnen in einer Mehrkostenvereinbarung (MKV) erläutert. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn die Erstattungsmöglichkeiten mit Ihrer Versicherung.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.
Erweiterungseinwilligung: Sollte sich während der Behandlung die Notwendigkeit ergeben, den Umfang zu erweitern (z. B. zusätzliche Präparation, Wurzelkanalbehandlung), und wäre eine Unterbrechung mit erheblichen Nachteilen verbunden, willige ich hiermit ein:

12. Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Besondere Risiken besprochen:

Röntgenbild(er) besprochen:
Fotos / Wax-up / Mock-up besprochen:
Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
Zahnarztpraxis Dr. Richter
63875 Mespelbrunn