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Aufklärung & Einwilligung

Herausnehmbare prothetische Versorgung (Prothesen & Teleskope) – Patienteninformation und Dokumentation

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Zahnarztpraxis Dr. Richter
Zahnerhaltung Oralchirurgie Kieferorthopädie Prothetik
Aufklärung Herausnehmbare Prothetik
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt und nicht gespeichert. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät. Wenn Sie dieses Formular an einem öffentlich zugänglichen Gerät ausfüllen, denken Sie bitte daran, anschließend den Browserverlauf zu löschen.

1. Diagnose und Behandlungsanlass

Bei Ihnen liegt ein Zahnverlust vor und es soll ein herausnehmbarer Zahnersatz angefertigt werden.

Bei Ihnen liegt ein Zahnverlust vor und es soll ein herausnehmbarer Zahnersatz angefertigt werden. Zur funktionellen und ästhetischen Wiederherstellung ist eine herausnehmbare prothetische Versorgung (Prothese) vorgesehen.

Grund / Indikation:

Behandlungsziele:

Hinweis: Je nach Ausgangsbefund können vorbereitende Maßnahmen erforderlich sein (z. B. Parodontalbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, chirurgische Vorbehandlung). Diese werden ggf. in gesonderten Aufklärungsbögen dokumentiert. Die Aufklärung zur örtlichen Betäubung erfolgt im Aufklärungsbogen Lokalanästhesie.

2. Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie die zu versorgenden Zähne an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

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Zähne anklicken zum Markieren · FDI-Nummerierung nach WHO-Schema
Ausgewählt:

3. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)

Bitte kreuzen Sie zutreffende Angaben an – diese sind wichtig für die Einschätzung des Behandlungsrisikos und die Langzeitprognose Ihres Zahnersatzes:

Wichtig: Bruxismus (Knirschen/Pressen) und unbehandelte Parodontitis sind die bedeutendsten Risikofaktoren für die Langzeitprognose von Zahnersatz. Metallallergien (v. a. Nickel, Kobalt, Chrom bei NEM-Legierungen) und Bisphosphonat-Therapien können die Materialwahl und Behandlungsplanung wesentlich beeinflussen. Bitte informieren Sie uns vollständig.

4. Behandlungsablauf und Behandlungsphasen

Die Versorgung erfolgt in mehreren Schritten über mehrere Termine. Zunächst werden vorhandene Erkrankungen behandelt und die Zähne vorbereitet. Dann nehmen wir Abdrücke und fertigen schließlich den endgültigen Zahnersatz an. Im Laufe der Zeit sind regelmäßige Nachsorgetermine und Anpassungen nötig.

Die Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten. Je nach Ausgangssituation, Knochenverhältnissen und Heilungsverlauf kann sich die Behandlungsdauer verlängern.

1
Präprothetische Phase (Vorbehandlung)

Professionelle Zahnreinigung, Behandlung von Karies oder Entzündungen, ggf. Parodontalbehandlung, chirurgische Vorbehandlung (z. B. Zahnentfernung, Kronenverlängerung bei Teleskoparbeit), Funktionsanalyse, Fotodokumentation, ggf. Antragstellung bei Versicherung/Krankenkasse. Ziel ist eine stabile, entzündungsfreie Ausgangssituation mit vitalen oder gut versorgten Pfeilerzähnen (wenn erforderlich).

2
Abformung, Bissregistrierung und Modellanalyse

Vorläufige Abformung zur Herstellung von Speziallöffeln, anschließend Präzisionsabdruck (oder digitales Scannen bei CAD/CAM-Verfahren), Bissregistrierung (Bestimmung der Kieferrelationen), Fotodokumentation und Farbbestimmung. Die Modelle werden analysiert hinsichtlich Knochenverhältnissen, Pfeilerzahngeometrie und prothetischem Raum.

3
Wachsaufstellung und Einprobe

Das Labor stellt die Prothesenteile in Wachs auf. Bei der Einprobe erfolgen Passungs-, Halt- und Bisskontrolle, Ästhetikprüfung (Zahnform, Zahnstellung, Lippen- und Gesichtsunterstützung). Ggf. Rücksendung an das Labor zur Korrektur, anschließend erneute Einprobe.

4
Fertigstellung und Eingliederung

Finalisierung der Prothese (Polieren, Anpassung der Halteelemente), Eingliederung in die Mundhöhle, Überprüfung der Okklusion und des Haltes, Druckstellenentfernung und Nachanpassung, Reinigungshinweise und erste Pflegeanleitung.

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Ggf. Vorbereitende Maßnahmen an Pfeilerzähnen

Bei Teleskopprothesen: Beschleifen (Präparation) der Pfeilerzähne für die Teleskopkronen (Primärkronen) unter örtlicher Betäubung. Diese bleiben fest auf dem Zahn; die äußere Krone (Sekundärkrone) wird herausnehmbar mit der Prothese verbunden. Nach Heilung erfolgt die endgültige Eingliederung der Sekundärkronen und Prothese.

6
Unterfütterung und Nachsorge

Regelmäßige Nachkontrollen (bereits nach 24 Stunden, dann in Abständen von 1–2 Wochen) zur Beurteilung von Halt, Passung und Komfort. Bei Druck- oder Schleimhautstellen erfolgt eine Unterfütterung (lokale Weichunterlagerung oder zahntechnische Unterfütterung). Langfristig ist eine Neu-Unterfütterung wegen des Knochenabbaus erforderlich (ca. alle 3–5 Jahre).

Anfangsphase: In den ersten Wochen nach Eingliederung können Druckstellen, Fremdkörpergefühl oder leichte Schleimhautreizungen auftreten. Diese sind normal und lassen sich in den Kontrollterminen gut beheben. Die Eingewöhnung dauert meist 2–4 Wochen. Kontaktieren Sie die Praxis, falls starke Schmerzen oder Druckstellen entstehen.

5. Art der prothetischen Versorgung

Die Art des herausnehmbaren Zahnersatzes richtet sich nach dem Restzahnbestand und der Kiefersituation — z. B. Klammerprothese, Teleskopprothese, Totalprothese oder implantatgestützte Varianten.

6. Materialien

Das Prothesenbasismaterial ist entweder Kunststoff, Nylon oder PEEK. Bei Teil- und Modellgussprothesen kann das Gerüst aus einer Chrom-Kobalt-Legierung, Titan oder einer Edelmetalllegierung bestehen. Die künstlichen Ersatzzähne sind aus Kunststoff. Material und Form werden passend zu Ihrem Zahnbestand und Ihren ästhetischen Wünschen gewählt.

Prothesenbasismaterial
Gerüstmaterial (bei Teil-/Modellgussprothesen und Teleskopprothesen)
Prothesenzähne
Halteelemente
Optionale Ausstattung
Materialwahl: Die Empfehlung richtet sich nach der Prothesenart, Pfeilerzahngeometrie, Ästhetik und individuellen Anforderungen. Alle verwendeten Materialien sind CE-zertifiziert und klinisch erprobt.
Konformitätserklärung: Bei Eingliederung des Zahnersatzes erhalten Sie die Konformitätserklärung gemäß Medizinprodukteverordnung (EU 2017/745). Diese wird vom Dentallabor erstellt und dokumentiert die verwendeten Materialien sowie die Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen.

7. Halteelemente / Verankerung

Für den Halt kommen verschiedene Verankerungen zum Einsatz: gegossene oder gebogene Klammern an Restzähnen, Teleskopkronen bei verringertem Zahnbestand, oder die natürliche Saugwirkung bei Totalprothesen. Die Wahl hängt vom Restzahnbestand und der Kiefersituation ab.

Halteelemente – Art und Material
Halteelemente: Die Wahl richtet sich nach Zahnbestand, Pfeilerzahngeometrie und Belastung. Saugwirkung bei Totalprothesen ist abhängig von korrekter Passung und Kieferkammform. Klammern können bei falscher Anpassung das Kariesrisiko erhöhen. Teleskop- und Geschiebesysteme bieten höhere Ästhetik und Tragekomfort.

8. Risiken und mögliche Komplikationen

In den ersten Wochen nach Eingliederung sind ggf. leichte Druckstellen und ein Fremdkörpergefühl normal. Bei den folgenden Kontrollterminen nehmen wir Anpassungen vor. Sie müssen aber auf jeden Fall mit einer Eingewöhnungszeit rechnen, bis sich Ihr Zahnfleisch und Ihre Zunge an die neue Situation gewöhnt haben.

Trotz fachgerechter Durchführung können auftreten:

Schleimhaut und Untergrund

  • Druckstellen und Schleimhautreizungen – häufig in den ersten Wochen, nachkorrigierbar
  • Anfängliches Fremdkörpergefühl und vermehrter Speichelfluss (meist 2–4 Wochen)
  • Würgereiz (besonders bei ausgedehnten Oberkieferprothesen)
  • Geschmacksbeeinträchtigung durch Gaumenbedeckung (gewöhnungsbedürftig)
  • Prothesenstomatitis (Pilzinfektion unter der Prothese) – selten, bei mangelhafter Reinigung

Knochenveränderungen und Passung

  • Knochenabbau unter der Prothese (physiologischer Prozess, langfristig unvermeidlich)
  • Lockerung der Prothese durch fortschreitenden Knochenabbau – Unterfütterung erforderlich
  • Veränderung der Okklusion (Bisslage) – Nachkorrektionen erforderlich
  • Notwendigkeit von regelmäßigen Anpassungen (ca. alle 3–5 Jahre Neu-Unterfütterung)

Zahnsubstanz und Pfeilerzähne

  • Karies an Pfeilerzähnen (bei Klammer-/Teleskopprothesen, besonders an Klammerauflagestellen)
  • Pfeilerzahnverlust durch kariöse oder endodontische Schädigung
  • Zahnfleischentzündung und Zahnfleischrückgang an Pfeilerzähnen (besonders bei Klammerprothesen)
  • Bei Teleskoparbeit: ggf. Wurzelkanalbehandlung vor oder nach Beschleifung erforderlich

Materialrisiken

  • Prothesenbruch oder Fraktur (besonders bei Bruxismus und Druck)
  • Verschleiß der Prothesenzähne
  • Verfärbungen und Materialverschleiß durch Speichel und Getränke
  • Materialunverträglichkeit / allergische Reaktion auf PMMA-Restmonomer oder Metalllegierungen (selten)
Seltene schwere Komplikationen: Prothesenbruch mit scharfkantigen Fragmenten, Verschlucken oder Aspiration von Prothesenteilen (sehr selten), schwere allergische Reaktionen auf Metalllegierungen (Nickel, Kobalt, Chrom – v. a. bei NEM-Klammern), Zahnverlust durch Pfeilerzahnerkrankung.

9. Schutzschiene / Funktionsrisiken

Bei nächtlichem Knirschen oder Pressen (Bruxismus) verschleißen Prothesenzähne schneller, das Prothesenmaterial kann brechen und Pfeilerzähne werden stärker belastet. Eine Aufbiss- oder Schutzschiene reduziert dieses Risiko. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine Funktionsdiagnostik angezeigt.

Bei erhöhter Belastung durch Knirschen oder Pressen (Bruxismus) kann eine Schutzschiene empfohlen werden, um die Prothese und die Pfeilerzähne zu schützen:

Prothese und Bruxismus: Bei nächtlichem Knirschen oder Pressen können die Prothesenzähne schneller verschleißen, das Prothesenmaterial kann brechen und die Pfeilerzähne werden stärker belastet. Eine Schutzschiene (getragen zusätzlich zur Prothese oder statt der Prothese) reduziert dieses Risiko erheblich und verlängert die Lebensdauer Ihrer Versorgung.

10. Behandlungsalternativen

Wenn genug stabile Zähne vorhanden sind, kann auch festsitzender Zahnersatz in Frage kommen. Eine weitere Möglichkeit ist implantatgetragener Zahnersatz, der entweder festsitzend oder kombiniert gestaltet werden kann. Auch der Verzicht auf Zahnersatz ist möglich, allerdings mit Risiken für Kaufunktion und Zahnstellung.

Folgen bei Nichtbehandlung: Zahnverlust durch Karies oder Parodontitis, Zahnwanderungen und Elongation (Herauswachsen der Gegenzähne), Kiefergelenkprobleme und Funktionsstörungen, eingeschränkte Kaufunktion und Genussfähigkeit, ästhetische und psychische Beeinträchtigung, fortschreitender Knochenabbau im Lückenbereich.

11. Verhaltenshinweise

Die Gewöhnung an die Prothese dauert etwa zwei bis vier Wochen. In dieser Phase können Druckstellen, Fremdkörpergefühl und vermehrter Speichelfluss auftreten – diese Beschwerden lassen gewöhnlich nach. Die Prothese sollte täglich unter fließendem Wasser mit einer weichen Bürste und Spülmittel gereinigt werden. Starke Schmerzen, Druckstellen oder anhaltende Beschwerden erfordern einen Kontrolltermin.

Eingewöhnung in den ersten Wochen nach Eingliederung

  • Gewöhnungsphase dauert etwa 2–4 Wochen – dies ist normal und kein Zeichen schlechter Passform
  • Druckstellen und Schleimhautreizungen können auftreten – diese werden in den Kontrollterminen behoben
  • Anfängliches Fremdkörpergefühl und vermehrter Speichelfluss: gewöhnlich nachlassend
  • Würgereiz (v. a. bei Oberkieferprothesen): lässt in der Regel mit der Gewöhnung nach
  • Bei Unsicherheiten oder Beschwerden: sprechen Sie uns an – wir helfen bei der Eingewöhnung

Ernährung und Tragegewöhnung

  • Erste Tage: weiche Kost, klein geschnittene Speisen, keine harten oder klebrigen Lebensmittel
  • Mit der Zeit können Sie wieder normales Essen zu sich nehmen – langsam steigern
  • Meiden Sie in den ersten Wochen: harte Nüsse, Bonbons, Kaugummi, zähe Fleischfasern
  • Trinken Sie zu den Mahlzeiten ausreichend Wasser – Speichel hilft der Haftwirkung

Pflege und Reinigung der Prothese

  • Tägliche Reinigung ist essenziell: Mit einer Prothesenreinigungsbürste und Spülmittel (keine Zahnpasta und Prothesenreiniger nur bei Notwendigkeit)
  • Nach jeder Mahlzeit: Prothese kurz unter fließendem Wasser abspülen
  • Nachts: Individuell besprechen – entweder: Prothese herausnehmen und in Wasser oder Reinigungslösung lagern ODER bei Bruxismus tragen (um Zähne zu schützen)
  • Zahnpflege der verbleibenden eigenen Zähne und des Zahnfleisches: nicht vernachlässigen! Zweimal täglich Zahnbürste und Zahnseide

Nach der Eingliederung und langfristige Mundpflege

  • Regelmäßige Kontrolltermine: erste Kontrolle nach 24 Stunden, dann 1–2 wöchentlich bis stabil, später nach Bedarf
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR) der verbleibenden Zähne: halbjährlich bis jährlich
  • Kontrolle des Sitzes und der Passung: regelmäßig (jährlich oder bei Veränderungen)
  • Bei Bruxismus: Schutzschiene konsequent nachts tragen – schützt die Prothese und Pfeilerzähne
  • Langfristig: Neu-Unterfütterungen wegen Knochenverlust (ca. alle 3–5 Jahre)
Sofort Praxis kontaktieren bei: Starken Schmerzen oder Druckstellen, die nicht spontan nachlassen, Lockerung oder Bruch der Prothese, Schwellung oder Entzündung, anhaltender Würgereiz, sichtbare Beschädigungen oder Frakturen, Probleme mit Pfeilerzähnen (Schmerzen, Lockerung, Schwellungen).
Haltbarkeit und Unterfütterung: Die Lebensdauer von Zahnersatz hängt ab von korrekter Anwendung, täglicher Reinigung, regelmäßiger Kontrolle und individuellem Knochenverlauf. Knochenabbau ist physiologisch und erfordert regelmäßige Anpassungen. Zahnersatz ist nicht unbegrenzt haltbar – bei Beschwerden (Druck, Lockerung, Schmerzen) kontaktieren Sie zeitnah die Praxis.

12. Fragen / besondere Hinweise

13. Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)

Bei Prothesenherstellung kommen verschiedene Materialien zum Einsatz: Kunststoff und Metalllegierungen. Materialunverträglichkeiten – besonders gegen Nickel und andere Metalle – müssen vor Behandlungsbeginn dokumentiert werden, damit verträgliche Materialien gewählt werden können.

Bei herausnehmbarem Zahnersatz kommen verschiedene Materialien zum Einsatz (z. B. Kunststoff/PMMA mit möglichem Restmonomer, Metalllegierungen wie Chrom-Kobalt, Titan oder NEM mit Bestandteilen wie Nickel, Kobalt, Chrom sowie Kunstharze für Prothesenzähne). In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bekannt?

14. Einwilligungserklärung

Hinweis zum Aufklärungszeitpunkt: Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass Sie Ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen können – bei planbaren Maßnahmen spätestens am Vortag der Behandlung (§ 630e Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Ich bestätige, dass ich umfassend und verständlich aufgeklärt wurde über:

Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Kostenhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB): Herausnehmbare Zahnersatzversorgung kann je nach Prothesenart, Material und Befestigung über den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Die voraussichtlichen Kosten werden Ihnen im Heil- und Kostenplan (HKP) erläutert. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn die Erstattungsmöglichkeiten mit Ihrer Versicherung.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.
Erweiterungseinwilligung: Sollte sich während der Behandlung die Notwendigkeit ergeben, den Umfang zu erweitern (z. B. zusätzliche Abformung, Pfeilerzahnbehandlung, chirurgische Maßnahmen), und wäre eine Unterbrechung mit erheblichen Nachteilen verbunden, willige ich hiermit ein:

15. Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Besondere Risiken besprochen:

HKP / Kostenplan erstellt:
Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
Zahnarztpraxis Dr. Richter
63875 Mespelbrunn