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Aufklärung & Einwilligung

Kieferorthopädische Behandlung – Patienteninformation und Dokumentation

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Zahnarztpraxis Dr. Richter
Zahnerhaltung Oralchirurgie Kieferorthopädie Prothetik
Aufklärung Kieferorthopädische Behandlung
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
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1. Behandlungsziel

Ziel der kieferorthopädischen Behandlung ist es, Fehlstellungen der Zähne und Kiefer zu korrigieren. Dazu zählen schiefe oder gedrehte Zähne, ein zu weit vor- oder zurückstehender Kiefer und Fehlfunktionen der Mundmuskulatur. Angestrebt wird eine stabile Verzahnung, die Kauen, Sprechen und Atmen verbessern und Zahnschäden vorbeugen soll. Je nach Alter erfolgt die Behandlung im Milchgebiss, im Wechselgebiss oder nach Abschluss des Wachstums.

Die kieferorthopädische Behandlung dient der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen (sogenannten Anomalien). Dazu zählen Fehlstellungen einzelner Zähne (Malokklusionen), Fehlentwicklungen der Kieferlage und -größe (Dysgnathien) sowie Fehlfunktionen der Mund- und Gesichtsmuskulatur (orofaziale Dyskinesien).

Ziel ist die Verbesserung von Kaufunktion und Okklusion, der dentofazialen Ästhetik und des Weichteilprofils, der Sprach- und Atemfunktion (Luftraum, Schlafapnoe), der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität sowie die Prävention von Zahnschäden, Parodontitis und Gebissentwicklungsstörungen.

Je nach Alter und Befund unterscheidet man:

  • Frühbehandlung – im Milch- oder frühen Wechselgebiss (ca. 4–9 Jahre), wenn eine rechtzeitige Korrektur Wachstumsstörungen verhindern kann
  • Regelbehandlung – im späten Wechselgebiss bzw. frühen bleibenden Gebiss (ca. 9–15 Jahre), der häufigste Behandlungszeitpunkt
  • Spätbehandlung – nach Abschluss des Wachstums (ab ca. 16–18 Jahre), ggf. in Kombination mit kieferchirurgischen Maßnahmen
Hinweis: Ein Behandlungserfolg kann trotz fachgerechter Durchführung nicht garantiert werden. Er hängt wesentlich von der Mitarbeit (Compliance) des Patienten ab – insbesondere vom regelmäßigen Tragen der Apparaturen und von einer gründlichen Mundhygiene. Die Aufklärung über die ggf. erforderliche Lokalanästhesie erfolgt in einem gesonderten Bogen.

2. Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie die betroffenen Zähne an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

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Zähne anklicken zum Markieren · FDI-Nummerierung nach WHO-Schema
Ausgewählt:

Behandlungsbereich:

3. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)

Bitte kreuzen Sie zutreffende Angaben an – diese sind wichtig für die Planung und Sicherheit der Behandlung:

Wichtig: Bitte informieren Sie uns vollständig über Ihre Vorerkrankungen, Medikamente und Angewohnheiten, damit wir die Behandlung sicher planen können. Bei Kindern und Jugendlichen bitten wir die Eltern um vollständige Angaben.

4. Medizinische Indikation / Diagnose

Ihre Diagnose wird hier eingetragen — zum Beispiel ein Engstand, Kreuzbiss, offener Biss oder eine Kieferfehlstellung. Die Einstufung richtet sich nach dem kieferorthopädischen Befund und bestimmt, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Diagnose (ICD-10: K07.-):

Skelettale Anomalien (Dysgnathien)

Dentoalveoläre Anomalien (Malokklusionen)

Zahnstellungsanomalien

Orofaziale Dyskinesien / Habits

KIG-Einstufung (kieferorthopädische Indikationsgruppe)

5. Warum behandeln? – Folgen einer Zahn-/Kieferfehlstellung

Unbehandelte Fehlstellungen belasten Zähne und Kiefergelenke ungleichmäßig, was zu Verschleiß und Gelenkbeschwerden führen kann. Bei stark vorstehenden Schneidezähnen ist das Verletzungsrisiko zwei- bis dreifach erhöht. Engstände erschweren die Zahnpflege und begünstigen Karies und Zahnfleischentzündungen. Auch Sprechen und Atmen können beeinträchtigt sein — etwa durch einen offenen Biss oder einen verengten Nasenrachenraum.

Unbehandelte Zahn- und Kieferfehlstellungen können weitreichende Folgen haben. Die aktuelle wissenschaftliche Evidenz zeigt:

  • Einschränkung der Kaufunktion: Fehlstellungen können die Okklusion (den Zusammenbiss) stören und die Kaueffizienz verringern. Eine gestörte Verzahnung belastet Zähne und Kiefergelenke ungleichmäßig.
  • Erhöhtes Frontzahntrauma-Risiko: Bei einer vergrößerten sagittalen Frontzahnstufe (Overjet) ist das Risiko für Frontzahnverletzungen um das 2- bis 3-Fache erhöht.
  • Atemwege und Schlaf: Einschränkungen im nasopharyngealen Raum können zu Schlafapnoe und Atmungsstörungen führen. Kieferorthopädische Maßnahmen können dem entgegenwirken.
  • Sprache und Sprechen: Fehlstellungen können die Lautbildung beeinträchtigen (z. B. Sigmatismus / Lispeln bei offenem Biss oder Zahnlücken).
  • Mundhygiene und Zahngesundheit: Engstände und Fehlstellungen erschweren die Reinigung und erhöhen das Risiko für Karies, Parodontitis und Zahnretentionen.
  • Mundgesundheitsbezogene Lebensqualität (MLQ): Studien zeigen, dass kieferorthopädische Anomalien die mundgesundheitsbezogene Lebensqualität messbar einschränken – und dass eine erfolgreiche Behandlung sie signifikant verbessert. Gerade bei Kindern und Jugendlichen können sichtbare Fehlstellungen zu Hänseleien, vermindertem Selbstwertgefühl und sozialer Belastung führen.
  • Prothetische Versorgbarkeit: Fehlstellungen können die spätere prothetische oder konservierend-restaurative Versorgung erheblich erschweren oder unmöglich machen.
Folgen einer unterlassenen Behandlung: Ohne Behandlung kann sich die Fehlstellung im Laufe des Wachstums verschlechtern. Mögliche Folgen sind fortschreitende Zahnschäden, Kiefergelenkprobleme, Zahnverlust, eingeschränkte Versorgbarkeit und eine verminderte Lebensqualität.

6. Diagnostik

Wir untersuchen Zähne, Kiefer und Gesichtsprofil und erstellen Röntgenbilder und Zahnmodelle. Anhand dieser Unterlagen vermessen wir Zahnstellung, Platzverhältnisse und Kieferposition in allen drei Raumrichtungen — so entsteht ein individueller Behandlungsplan.

Die kieferorthopädische Diagnostik umfasst mehrere aufeinander abgestimmte Untersuchungen:

  • Anamnese: Allgemeinmedizinische und zahnmedizinische Vorgeschichte, Medikamente, Allergien, Habits (Daumenlutschen, Mundatmung), bisherige KFO-Behandlung, Familienanamnese
  • Klinische Untersuchung – extraoral: Beurteilung des Gesichtsprofils, der Gesichtssymmetrie und des Weichteilprofils (ggf. mit standardisierten Fotoaufnahmen)
  • Klinische Untersuchung – intraoral: Zahnstatus, Zahnstellung und Okklusion in allen drei Raumebenen (sagittal, transversal, vertikal), Mundhygienestatus, Beurteilung orofazialer Funktionen (Schlucken, Sprache, Lippenschluss, Mundatmung), CMD-Screening der Kiefergelenke
  • Modellanalyse: Dreidimensionale Vermessung der Zahnbögen – Platzanalyse (Engstand, Lücken), Zahnbreitenrelation (Bolton-Diskrepanz), Beurteilung der Bisslage
  • Röntgendiagnostik: Orthopantomogramm (OPG) zur Gesamtübersicht des Gebisses und Fernröntgenseitenbild (FRS) zur kephalometrischen Analyse der skelettalen und dentoalveolären Verhältnisse; ggf. Einzelzahnaufnahmen oder digitale Volumentomographie (DVT) bei bestimmten Fragestellungen
Hinweis zur Strahlenbelastung: Röntgenaufnahmen werden nur bei rechtfertigender Indikation angefertigt (ALARA-Prinzip). Die Strahlenexposition durch kieferorthopädische Standardaufnahmen ist gering. Die Aufklärung über die Fotoaufnahmen erfolgt in einem gesonderten Bogen.

7. Behandlungsablauf

Die Behandlung verläuft in Phasen: Zuerst die Diagnostik mit Modellen und Röntgen, dann die aktive Phase mit Kontrollterminen alle vier bis acht Wochen — sie dauert je nach Schweregrad zwölf bis 36 Monate. Danach stabilisieren Retainer (dünne Drähte auf der Zahninnenseite) oder Halteschienen die neue Zahnposition. Bei Kindern kann die Behandlung zweiphasig sein: erst eine Frühkorrektur im Wechselgebiss, später die abschließende Behandlung.

Eine kieferorthopädische Behandlung verläuft in mehreren Phasen:

  • Diagnostikphase: Befunderhebung, Modellherstellung, Röntgen, Behandlungsplanung
  • Aktive Behandlungsphase: Einsetzen und regelmäßige Aktivierung der Apparatur(en). Kontrolltermine in der Regel alle 4–8 Wochen. Dauer je nach Schweregrad meist 12–36 Monate.
  • Retentionsphase: Nach Abschluss der aktiven Behandlung werden die Zähne in ihrer neuen Position stabilisiert – durch herausnehmbare Retentionsgeräte und/oder festsitzende Retainer (dünner Draht auf der Zahninnenseite). Diese Phase ist entscheidend für die Langzeitstabilität.

Bei Kindern kann die Behandlung zweiphasig erfolgen: Eine Frühbehandlung im Wechselgebiss korrigiert zunächst wachstumsbedingte Probleme; die abschließende Behandlung mit Multibracket-Apparatur folgt nach Durchbruch der bleibenden Zähne.

Hinweis: Ein vorzeitiger Behandlungsabbruch durch den Patienten kann dazu führen, dass das erreichte Teilergebnis instabil ist und sich die Fehlstellung zurückbildet oder verschlechtert.

8. Behandlungsoptionen und Auswahl

Je nach Befund kommen herausnehmbare Geräte wie Zahnspangen oder durchsichtige Schienen zum Einsatz, oder festsitzende Varianten mit Brackets und Drähten. Welches Verfahren für Sie oder Ihr Kind geeignet ist, besprechen wir ausführlich im Behandlungsplan. Die gesetzliche Kasse übernimmt bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ab einer bestimmten Schwere die Kosten; für Erwachsene oder Zusatzleistungen fällt ein Eigenanteil an.

Herausnehmbare Apparaturen
Festsitzende Apparaturen
Extraorale Apparaturen / Sonstige
Kostenhinweis: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt kieferorthopädische Behandlungen bei Versicherten bis zum 18. Lebensjahr, wenn mindestens KIG-Stufe 3 vorliegt. Die GKV zahlt zunächst 80 % der Behandlungskosten (90 % ab dem zweiten behandelten Kind); die restlichen 20 % (bzw. 10 %) werden nach erfolgreichem Behandlungsabschluss erstattet. Bei KIG 1–2 handelt es sich um eine Eigenleistung. Zusatzleistungen (z. B. zahnfarbene Brackets, Lingualtechnik, Aligner) werden in der Regel privat berechnet.

9. Risiken und mögliche Komplikationen

Nach dem Einsetzen oder Nachstellen spüren Sie einige Tage lang Druck und Spannung — das ist normal und klingt ab. Brackets und Drähte können Druckstellen an Lippen, Wangen oder Zunge verursachen. Die Zahnpflege ist bei fester Spange erschwert, weshalb weiße Flecken auf dem Schmelz und Zahnfleischentzündungen häufiger auftreten können. In seltenen Fällen verkürzen sich Zahnwurzeln. Auch nach Abschluss der Behandlung kann ein Rückfall eintreten.

Trotz fachgerechter Behandlung können auftreten:

Häufige / gelegentliche Komplikationen

  • Druck- und Spannungsgefühl nach Einsetzen oder Aktivierung der Apparatur (klingt in der Regel nach 2–5 Tagen ab)
  • Reizung und Druckstellen der Mundschleimhaut (Lippen, Wangen, Zunge) durch Brackets, Drähte oder herausnehmbare Apparaturen
  • Vorübergehend erschwerte Mundhygiene – damit verbunden ein erhöhtes Risiko für Karies (insbesondere Entkalkungen / White Spots um Brackets), Gingivitis (Zahnfleischentzündung) und Parodontitis
  • Vorübergehende Zahnlockerung (ist bei kieferorthopädischer Zahnbewegung normal und klingt nach Behandlung ab)
  • Vorübergehende Sprechschwierigkeiten (Eingewöhnung, v. a. bei Lingualtechnik oder Gaumenapparaturen)
  • Ablösen von Brackets oder Bändern – erfordern zeitnahe Reparatur
  • Verfärbungen / Entkalkungsflecken bei unzureichender Mundhygiene

Seltene / sehr seltene Komplikationen

  • Wurzelresorption (Verkürzung der Zahnwurzeln) – ein gewisser Grad ist bei kieferorthopädischer Zahnbewegung häufig und meist klinisch unbedeutend; in seltenen Fällen kann eine stärkere Verkürzung auftreten, die die Langzeitprognose des Zahnes beeinflussen kann
  • Zahnvitalitätsverlust – ein bereits vorgeschädigter oder traumatisierter Zahn kann während der Behandlung seine Vitalität verlieren und eine Wurzelkanalbehandlung erfordern
  • Allergische Reaktionen auf verwendete Materialien (z. B. Nickel, Latex, Kunststoffe) – von lokaler Reizung bis hin zu selten systemischen Reaktionen
  • Schmelzschäden bei der Entfernung von Brackets (in der Regel minimal und polierbar)
  • Verschlucken oder Einatmen von Kleinteilen (z. B. Bracket, Gummi, Drahtfragment) – bei Verschlucken ist meist nur eine Überwachung nötig; bei Einatmen kann eine fachärztliche Entfernung (Bronchoskopie) erforderlich werden
  • Rezidiv (Rückfall der Fehlstellung) – trotz konsequenter Retention möglich, insbesondere bei Nichtbefolgen der Retentionsanweisungen
  • Kiefergelenkbeschwerden – in seltenen Fällen können während der Behandlung vorübergehend Beschwerden im Kiefergelenk auftreten; die aktuelle wissenschaftliche Evidenz zeigt jedoch, dass eine kieferorthopädische Behandlung keinen Risikofaktor für die Entstehung einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) darstellt
  • Zahnverlust – in sehr seltenen Fällen bei schwerer Vorschädigung
Ein langfristig stabiles Behandlungsergebnis kann nur bei konsequenter Mitarbeit des Patienten gewährleistet werden. Die Erfolgsaussichten hängen wesentlich von der regelmäßigen Tragezeit der Apparaturen, der gründlichen Mundhygiene und dem Einhalten der Kontrolltermine ab.

10. Verhalten während und nach der Behandlung

Gründliche Zahnpflege ist während der Behandlung besonders wichtig. Harte und klebrige Speisen meiden — sie können die Apparatur beschädigen. Herausnehmbare Schienen müssen konsequent getragen werden. Nach Abschluss der aktiven Phase hält ein Retainer die Zähne in der neuen Position — ohne diesen Halter können sie wieder zurückwandern.

Während der aktiven Behandlung

  • Mundhygiene: Besonders gründliche Zahnpflege – mindestens zweimal täglich Zähneputzen, bei festsitzenden Apparaturen ergänzend Interdentalbürsten und/oder Munddusche verwenden. Regelmäßige professionelle Zahnreinigung wird empfohlen.
  • Tragezeit: Herausnehmbare Apparaturen und Aligner müssen konsequent wie vereinbart getragen werden (in der Regel 16–22 Stunden täglich), sonst verzögert sich die Behandlung oder das Ergebnis wird beeinträchtigt.
  • Ernährung: Sehr harte Speisen (z. B. ganze Äpfel, Nüsse, Eis am Stiel) und klebrige Süßigkeiten (z. B. Kaugummi, Karamell) meiden – sie können Brackets lösen oder Drähte verbiegen.
  • Sport: Bei Kontaktsportarten einen Mundschutz tragen. Bei herausnehmbaren Apparaturen: vor dem Sport herausnehmen und sicher aufbewahren.
  • Kontrolltermine: Regelmäßig wahrnehmen (alle 4–8 Wochen). Versäumte Termine verlängern die Behandlungsdauer.
  • Bei Problemen (starke Schmerzen, abgelöstes Bracket, Drahtstich) bitte zeitnah in der Praxis melden.

Nach der aktiven Behandlung (Retentionsphase)

  • Retentionsgeräte (Retainerplatten, Schienen und/oder festsitzende Retainer) müssen wie vereinbart getragen werden – oft zunächst ganztags, dann nur nachts. Die Retentionsphase kann mehrere Jahre dauern.
  • Auch festsitzende Retainer erfordern gründliche Pflege und regelmäßige Kontrolle.
  • Rezidivrisiko: Ohne konsequente Retention ist ein teilweiser oder vollständiger Rückfall der Fehlstellung möglich.
Sofort Praxis kontaktieren bei: Starken Schmerzen, Verletzung der Mundschleimhaut durch Drahtenden, Verschlucken oder Einatmen von Apparatur-Teilen, Lockerung eines festsitzenden Retainers, allergischen Reaktionen (Hautausschlag, Schwellung).

11. Behandlungsalternativen

Bei leichten Fehlstellungen kann abgewartet werden — mit dem Risiko, dass sich die Situation im Wachstum verschlechtert. Bei stark ausgeprägten Kieferfehlstellungen im Erwachsenenalter kann eine Operation nötig werden. In Einzelfällen lässt sich eine schiefe Zahnstellung auch mit Kronen oder Veneers optisch ausgleichen, ohne die Kieferstellung selbst zu verändern.

  • Keine Behandlung / Abwarten: Bei geringer Ausprägung kann beobachtet werden – mit dem Risiko einer Verschlechterung im Laufe des Wachstums
  • Kieferchirurgische Korrektur: Bei ausgeprägten skelettalen Anomalien nach Wachstumsabschluss ggf. als alleinige oder kombinierte Maßnahme
  • Prothetische Kompensation: In Einzelfällen kann eine Fehlstellung prothetisch (z. B. durch Veneers oder Kronen) kompensiert werden – dies korrigiert jedoch nicht die zugrunde liegende Anomalie
  • Extraktion: In manchen Fällen ist die Entfernung einzelner Zähne (z. B. Prämolaren) Teil der kieferorthopädischen Behandlungsstrategie zur Platzgewinnung

12. Fragen / besondere Hinweise

13. Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)

In Brackets und Drähten sind häufig nickelhaltige Legierungen verarbeitet; daneben kommen Kunststoffe, Komposite und bei Gummizügen auch Latex zum Einsatz. In seltenen Fällen treten Unverträglichkeitsreaktionen auf. Bitte teilen Sie uns bekannte Allergien mit, damit wir geeignete Materialien verwenden können.

Bei der kieferorthopädischen Behandlung kommen verschiedene Materialien zum Einsatz (z. B. nickelhaltige Legierungen in Drähten und Brackets, Kunststoffe, Klebstoffe/Komposite, Latex in Gummizügen). In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlungen bekannt?

14. Einwilligungserklärung

Hinweis zum Aufklärungszeitpunkt: Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass Sie Ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen können – bei planbaren Eingriffen spätestens am Vortag der Behandlung (§ 630e Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Ich bestätige, dass ich umfassend und verständlich aufgeklärt wurde über:

Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Kostenhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB): Eine kieferorthopädische Behandlung kann je nach Methodik und Apparaturwahl über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Die voraussichtlichen Kosten werden Ihnen vor Behandlungsbeginn erläutert. Bitte klären Sie ggf. die Erstattungsmöglichkeiten mit Ihrer Versicherung.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.
Erweiterungseinwilligung: Sollte sich während der Behandlung die Notwendigkeit ergeben, den Behandlungsumfang zu erweitern (z. B. zusätzliche Apparaturen, Extraktionen zur Platzgewinnung), und wäre eine Unterbrechung mit erheblichen Nachteilen verbunden, willige ich hiermit ein:

15. Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Besondere Risiken besprochen:

Röntgenbild(er) besprochen:
FRS / kephalometrische Analyse besprochen:
KIG-Einstufung:
Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
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63875 Mespelbrunn