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Aufklärung & Einwilligung

Füllungstherapie (direkte Restauration) – Patienteninformation und Dokumentation

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Zahnarztpraxis Dr. Richter
Zahnerhaltung Oralchirurgie Kieferorthopädie Prothetik
Aufklärung Füllungstherapie
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt und nicht gespeichert. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät. Wenn Sie dieses Formular an einem öffentlich zugänglichen Gerät ausfüllen, denken Sie bitte daran, anschließend den Browserverlauf zu löschen.

1. Zweck der Behandlung

Ziel der Behandlung ist es, einen durch Karies oder Substanzverlust geschädigten Zahn mit einer Füllung wieder in Form und Funktion herzustellen. Das Füllungsmaterial wird dabei direkt am Zahn verarbeitet.

Dieses Dokument dient der Aufklärung über die geplante Füllungstherapie (direkte Restauration). Ziel ist die Wiederherstellung von Form und Funktion eines durch Karies oder Substanzverlust geschädigten Zahnes mittels plastischem Füllungsmaterial.

Hinweis: Eine Füllungstherapie setzt in der Regel eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) voraus. Die Aufklärung über die Lokalanästhesie erfolgt in einem gesonderten Aufklärungsbogen.

2. Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie die zu behandelnden Zähne an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

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Zähne anklicken zum Markieren · FDI-Nummerierung nach WHO-Schema
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3. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)

Damit wir die Behandlung auf Ihre Situation abstimmen können, bitten wir Sie, folgende Angaben zu machen. Zutreffendes bitte ankreuzen:

Wichtig: Bitte informieren Sie uns unbedingt über alle eingenommenen Medikamente, insbesondere Gerinnungshemmer und Bisphosphonate. Manche Menschen reagieren empfindlich auf bestimmte Füllungsmaterialien. Bitte sagen Sie uns, ob Sie Allergien oder Unverträglichkeiten kennen.

4. Material / Vorgehen

Geplant ist eine direkte Füllung, angepasst an Größe, Lage und Art des Defekts. Welches Material und welche Technik zum Einsatz kommen, entscheidet der Behandler nach dem klinischen Befund. Bei kleinen Defekten genügt eine einfache Füllung; bei größeren Defekten ist eine aufwändigere Mehrschichttechnik erforderlich. Das Material wird dauerhaft am Zahn befestigt. Um eine trockene Arbeitsfläche zu gewährleisten, wird der Zahn während der Behandlung mit geeigneten Hilfsmitteln abgeschirmt.

Geplant ist eine direkte Restauration (Kompositfüllung), angepasst an Defektgröße und -lokalisation.

Füllungsmaterial

Farbe:

Behandlungskonzept
Adhäsivtechnik
Trockenlegung

Ausdehnung (Flächen):

5. Risiken der Füllungstherapie

Nach der Behandlung kann der Zahn vorübergehend empfindlich auf Kälte oder Wärme reagieren. Auch leichte Aufbissbeschwerden in den ersten Tagen sind normal. Im Laufe der Zeit können Verfärbungen am Füllungsmaterial auftreten, und an den Rändern der Füllung kann sich erneut Karies bilden.

Bei tiefer Karies besteht die Möglichkeit, dass sich der Zahnnerv entzündet und eine Wurzelkanalbehandlung notwendig wird. Die Füllung oder der Zahn selbst können brechen. In seltenen Fällen kann es zu Verletzungen der Mundschleimhaut oder der Zunge durch die verwendeten Instrumente kommen. Ebenfalls selten ist ein vorübergehendes oder anhaltendes Taubheitsgefühl an Lippe, Kinn oder Zunge. Bei sehr großen Defekten kann statt einer Füllung eine Teilkrone oder Krone notwendig werden.

Mögliche Risiken und Folgen:

  • Postoperative Sensibilität (Kälte-/Wärmeempfindlichkeit, i. d. R. vorübergehend)
  • Aufbissbeschwerden nach der Behandlung
  • Randundichtigkeit an der Füllungs-Zahn-Grenze
  • Sekundärkaries (erneute Karies am Füllungsrand)
  • Fraktur der Füllung oder des Zahnes
  • Erneuerungsbedarf nach individuell unterschiedlicher Tragedauer
  • Irreversible Pulpaschädigung bei tiefer Karies – ggf. Notwendigkeit einer Wurzelkanalbehandlung
  • Verfärbungen oder ästhetische Abweichungen des Füllungsmaterials im Laufe der Zeit
  • Verletzungen an Schleimhaut, Zunge oder Knochengewebe durch rotierende Instrumente – heilen in der Regel von selbst ab, selten Infektion oder Gewebeverlust
  • Fraktur einer Instrumentenspitze im Zahn – muss ggf. in einem gesonderten Eingriff entfernt werden; eine Röntgenkontrolle kann erforderlich sein
  • In seltenen Fällen Schädigung des Unterkiefernervs (N. alveolaris inferior) oder des Zungennervs – vorübergehende oder selten anhaltende Gefühlsstörung im Bereich von Lippe, Kinn oder Zunge
  • Verschlucken oder Einatmen von Kleinteilen (z. B. Instrumentenfragmente, Füllungsreste) – bei Verschlucken in der Regel unkritisch, bei Einatmen kann eine fachärztliche Entfernung notwendig werden
  • Allergische Reaktionen oder Kreislaufreaktionen auf verwendete Materialien oder Medikamente – in seltenen Fällen intensivmedizinische Maßnahmen erforderlich
Bei ausgedehnten Defekten: Erhöhtes Risiko für Höckerfrakturen, insuffiziente Ränder und eingeschränkte Langzeitprognose der Füllung. In solchen Fällen kann eine indirekte Versorgung (Teilkrone, Krone) indiziert sein.

6. Hinweis zur Kassenversorgung und Materialwahl

Welches Füllungsmaterial und welche Technik zum Einsatz kommen, richtet sich nach Art und Größe des Defekts. Bei kleinen Defekten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung vollständig (Seitenzahn: Glasionomer-Hybrid, Frontzahn: Komposit). Bei größeren oder komplexeren Defekten ist aus medizinischen Gründen eine aufwändigere Versorgung erforderlich (Mehrschichttechnik), die über die Kassenleistung hinausgeht. In diesem Fall informieren wir Sie vorab über die entstehenden Mehrkosten. Ist eine Füllung nicht mehr ausreichend, empfehlen wir eine indirekte Versorgung (Teilkrone, Krone).

Hintergrund: Seit dem EU-weiten Verbot von Dentalamalgam (01.01.2025) ist die vertragszahnärztliche Regelversorgung im Seitenzahnbereich auf selbstadhäsive Materialien (Glasionomerzement) umgestellt worden. Eine generelle Haltbarkeitsgarantie für Füllungen – gleich welchen Materials – ist medizinisch nicht seriös, da die Liegedauer von vielen individuellen Faktoren abhängt (Mundflora, Belastung, Mundhygiene, Größe und Lage der Kavität).
Versorgungsstufen — abhängig von der Defektgröße:
  • Kleine Defekte (1–2-flächig): Die Kassenversorgung (Seitenzahn: Glasionomer-Hybrid, Frontzahn: Komposit) ist medizinisch ausreichend — kein Eigenanteil. Wünschen Sie eine über die Kassenleistung hinausgehende Versorgung (z. B. Komposit in Mehrschichttechnik aus ästhetischen Gründen), ist dies über eine Mehrkostenvereinbarung möglich. Wir informieren Sie über die Unterschiede.
  • Größere Defekte (ab 3-flächig): Hier ist aus medizinischen Gründen eine Versorgung in Mehrschichttechnik erforderlich. Eine einfache Kassenversorgung ist bei dieser Defektgröße nicht mehr ausreichend. Es entsteht ein Eigenanteil, über den wir Sie vorab schriftlich informieren (Mehrkostenvereinbarung).
  • Ausgedehnte Defekte / Höckerersatz: Wenn die Zahnsubstanz für eine Füllung nicht mehr ausreicht, ist eine laborgefertigte Versorgung (Teilkrone, Krone) erforderlich. Diese wird nach den Regelungen für Zahnersatz (Festzuschuss) abgerechnet.
  • Pulpanahe Defekte: Bei Nähe zum Zahnnerv kommt ein bioaktiver Dentinersatz (Kalziumsilikat-Zement) zum Einsatz, um den Nerv zu schützen und zu erhalten. Darüber wird eine Komposit-Deckfüllung gelegt.
Die Materialwahl ist eine ärztliche Entscheidung und richtet sich nach Defektgröße, Lokalisation und medizinischer Indikation. Wir erläutern Ihnen die für Ihren Befund geeigneten Optionen.

Mögliche Folgen bei unzureichender Haltbarkeit einer Füllung – unabhängig vom Material: Füllungsverlust, Undichtigkeiten, Kariesprogression mit Pulpabeteiligung (Caries profunda complicata), Pulpanekrose, apikale Parodontitis, akute Abszesse.

Eine Behandlung unterhalb des medizinischen Standards aus Kostengründen müssen wir aus gesetzlichen Gründen ablehnen.

7. Behandlungsalternativen

Statt einer Füllung kann der Zahn auch mit einer im Labor hergestellten Versorgung versorgt werden, etwa einer Teilkrone oder Krone. Als Übergangslösung ist eine vorübergehende Füllung möglich. In manchen Fällen bleibt nur die Entfernung des Zahnes.

Ohne Behandlung schreitet die Karies fort. Sie kann den Zahnnerv erreichen, eine Wurzelkanalbehandlung erfordern und sich auf Nachbarzähne oder den Kieferknochen ausbreiten. Bei weit fortgeschrittener Zerstörung droht Zahnverlust.

  • Keine Behandlung – Risiko der Kariesprogression mit Pulpabeteiligung
  • Provisorische Versorgung – zeitlich begrenzte Lösung
  • Indirekte Restauration – Inlay, Teilkrone oder Krone (laborgefertigt)
  • Extraktion – Entfernung des Zahnes als letzte Option
Hinweis: Die Indikation für Teilkronen ist durch moderne Komposite stark eingeschränkt. Eine substanzschonende Kompositversorgung wird in unserer Praxis bevorzugt; generelle Ausnahme: endodontisch versorgte Seitenzähne (zur Prophylaxe von Höckerfrakturen).

Folgen bei Nichtbehandlung (Unterlassungsaufklärung)

Wenn die empfohlene Füllungstherapie nicht durchgeführt wird, kann dies folgende Konsequenzen haben:
  • Fortschreiten der Karies bis in die Pulpa (Zahnnerv) mit Schmerzen und Entzündung
  • Notwendigkeit einer Wurzelkanalbehandlung oder Überkronung
  • Zahnverlust bei weit fortgeschrittener Zerstörung
  • Ausbreitung der Infektion auf Nachbarzähne oder den Kieferknochen
  • Beeinträchtigung der Kaufunktion und Ästhetik

8. Vitalerhaltung der Pulpa (falls erforderlich)

Wenn die Karies sehr tief reicht, kann der Zahnnerv gefährdet sein. Um ihn zu erhalten und eine Wurzelkanalbehandlung zu vermeiden, wird die betroffene Stelle mit einem gut verträglichen Schutzmaterial abgedeckt. Welches Verfahren dabei zum Einsatz kommt, richtet sich nach dem genauen Befund.

In den ersten Wochen danach kann der Zahn empfindlich auf Kälte oder Wärme reagieren — das ist in der Regel harmlos. In seltenen Fällen lässt sich eine dauerhafte Entzündung des Zahnnervs nicht vermeiden, sodass doch eine Wurzelkanalbehandlung nötig wird. Bei anhaltenden pochenden Schmerzen — besonders nachts —, Schwellung oder Fieber sollten Sie umgehend die Praxis oder den zahnärztlichen Notdienst aufsuchen.

Bei tiefer Karies kann eine pulpaerhaltende Maßnahme notwendig werden, um eine Wurzelkanalbehandlung zu vermeiden. Das gewählte Verfahren richtet sich nach Ausmaß und Nähe des Defekts zur Pulpa:

Indirekte Überkappung

Bei pulpanaher, aber nicht eröffneter Pulpa wird eine biokompatible Unterfüllung auf die verbliebene Restdentinschicht aufgebracht, um die Bildung von Reizdentin (Tertiärdentin) anzuregen und die Pulpa zu schützen.

Direkte Überkappung

Bei punktförmiger Eröffnung der Pulpa im kariösen oder gesunden Dentin wird die Expositionsstelle mit einem bioaktiven Material abgedeckt. Voraussetzung ist eine vitale, nicht entzündete Pulpa und eine kontrollierbare Blutung.

Partielle Pulpotomie (Cvek-Technik)

Bei größerer Pulpaeröffnung wird das oberflächlich entzündete Pulpagewebe gezielt entfernt (1–3 mm) und die Wundfläche mit bioaktivem Material abgedeckt. Ziel ist der vollständige Erhalt der Pulpavitalität.

Verwendete Materialien

Hinweis: Alle genannten Materialien sind biokompatibel und fördern die Hartgewebeneubildung (Dentinbrücke). Die Materialwahl erfolgt nach klinischer Situation und wird im Behandlungsgespräch erläutert.
Mögliche Folgen: Alle pulpaerhaltenden Verfahren können zu vorübergehenden oder anhaltenden Hypersensibilitäten (Schmerzen) führen. Eine vorübergehende entzündliche Reaktion der Pulpa – des lebenden, mit Nervenfasern versorgten Zahninneren – wird dabei provoziert und ist beabsichtigt. In den meisten Fällen klingen die Symptome (insbesondere Kalt-/Heißempfindlichkeit, bis hin zu leichtem, kurzem Ziehen unter zwei Minuten) innerhalb weniger Wochen ab.
Achtung: Eine chronische Entzündung des Zahnes bis hin zum Vitalitätsverlust kann nicht ausgeschlossen werden, da insbesondere eine Infektion des Zahninneren mit keiner Methode sicher erfasst werden kann. Sollten Sie anhaltende, pochende Schmerzen haben – insbesondere nachts –, eine Schwellung oder Fieber entwickeln, suchen Sie umgehend die Praxis oder einen zahnärztlichen Notdienst auf. In diesem Fall ist eine endodontische Behandlung (Wurzelkanalbehandlung) durchzuführen.

9. Verhaltenshinweise nach der Behandlung

Solange die Betäubung wirkt, sollten Sie nichts essen und trinken, da Sie sich unbemerkt auf Wange oder Zunge beißen könnten. Nehmen Sie in dieser Zeit auch nicht selbst am Straßenverkehr teil. Falls eine Wunde vorhanden ist, bitte nicht rauchen.

Die Füllung ist sofort belastbar. In den ersten 24 Stunden sollten Sie stark färbende Getränke wie Kaffee, Tee oder Rotwein meiden. Leichte Aufbissbeschwerden in den ersten Tagen sind normal. Gute Mundhygiene und wenig Zucker zwischen den Mahlzeiten schützen die Füllung langfristig. Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, wenn Schmerzen zunehmen, eine Schwellung auftritt, Sie Fieber bekommen oder sich die Füllung gelockert anfühlt.

Unmittelbar nach der Behandlung (Tag des Eingriffs)

  • Solange die örtliche Betäubung wirksam ist: nichts essen und trinken – Verletzungsgefahr durch Beißen auf Wange, Lippe oder Zunge
  • Ihr Reaktionsvermögen kann durch Beruhigungs-, Schmerz- oder Betäubungsmittel beeinträchtigt sein – nehmen Sie nicht selbst am Straßenverkehr teil, bedienen Sie keine gefährlichen Maschinen und treffen Sie keine wichtigen Entscheidungen
  • Bitte nicht rauchen, solange Sie eine Wunde haben – Rauchen verzögert die Heilung und erhöht das Infektionsrisiko

In den ersten Tagen und langfristig

  • Aufbissbeschwerden in den ersten Tagen sind normal – bei Anhalten bitte Termin vereinbaren
  • Die Füllung ist sofort belastbar, jedoch in den ersten 24 Stunden färbende Lebensmittel (Kaffee, Tee, Rotwein) möglichst meiden
  • Regelmäßige Kontrolle der Füllung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung empfohlen
  • Zuckerhaltige Zwischenmahlzeiten meiden – gründliche Mundhygiene (mindestens 2× täglich, Zahnzwischenräume reinigen) zum Schutz vor Sekundärkaries
Sofort Praxis kontaktieren bei: anhaltenden oder zunehmenden Schmerzen, stärkeren Schwellungen, Fieber, Nachblutungen oder dem Gefühl, dass die Füllung sich gelockert hat oder ein Stück abgebrochen ist. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich an den zahnärztlichen Notdienst.

10. Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)

Bei der Füllungstherapie kommen verschiedene Materialien zum Einsatz (z. B. Komposit/Kunststoff mit Bestandteilen wie BisGMA, TEGDMA, HEMA; Glasionomer-Hybrid-Materialien; Kalziumsilikat-Zemente; Keramik). In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bekannt?

11. Einwilligungserklärung

Ich bestätige, dass ich über die geplante Füllungstherapie sowie über deren Risiken, mögliche Komplikationen und Behandlungsalternativen aufgeklärt wurde. Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Kostenhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB): Bei kleinen Defekten übernimmt die GKV die Versorgung vollständig (Seitenzahn: Glasionomer-Hybrid, Frontzahn: Komposit). Bei größeren Defekten ist aus medizinischen Gründen eine aufwändigere Technik erforderlich, die über die Kassenleistung hinausgeht — hierüber informieren wir Sie vorab schriftlich (Mehrkostenvereinbarung). Ist eine Füllung nicht mehr ausreichend, erfolgt die Versorgung als Zahnersatz (Teilkrone/Krone, Festzuschuss-Regelung). Privatversicherte erhalten einen Kostenvoranschlag nach GOZ.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.
Erweiterungseinwilligung: Sollte sich während der Behandlung die Notwendigkeit ergeben, den Umfang zu erweitern (z. B. zusätzliche Füllungen, Wurzelkanalbehandlung, Teilkrone statt Füllung), und wäre eine Unterbrechung mit erheblichen Nachteilen verbunden, willige ich hiermit ein:

Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Besondere Risiken besprochen:

Röntgenbild(er) besprochen:
Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
Zahnarztpraxis Dr. Richter
63875 Mespelbrunn