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Aufklärung & Einwilligung

Kariesinfiltration (Icon) – Patienteninformation und Dokumentation

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Zahnarztpraxis Dr. Richter
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Aufklärung Kariesinfiltration (Icon)
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
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1. Zweck der Behandlung

An Ihrem Zahn zeigt sich eine beginnende Karies — der Zahnschmelz ist angegriffen, aber es besteht noch kein sichtbares Loch. Bei der Kariesinfiltration wird ein spezieller dünnflüssiger Kunststoff auf die betroffene Stelle aufgebracht. Er dringt in den geschädigten Schmelz ein und stabilisiert ihn von innen — ganz ohne Bohren. Die Behandlung ist keine Kassenleistung und wird als Privatleistung berechnet.

Dieses Dokument dient der Aufklärung über die geplante Kariesinfiltration mit dem Icon-Verfahren. Es handelt sich um eine minimalinvasive Behandlung von Initialkaries (Stadien ICDAS 1–3), bei der der kariöse Schmelzbereich mit einem niedrigviskosen Kunststoff (Infiltrant) durchdrungen und so stabilisiert wird – ohne Bohren.

Hinweis: Die Kariesinfiltration ist eine reine Privatleistung und nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten. Die Kosten sind vorab in einer Mehrkostenvereinbarung (MKV) geregelt.

2. Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie die zu behandelnden Zähne an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

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Zähne anklicken zum Markieren · FDI-Nummerierung nach WHO-Schema
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3. Indikation / Befund

Die Kariesinfiltration eignet sich für Anfangsstadien der Karies, bei denen der Zahnschmelz noch keine sichtbare Einbruchstelle zeigt. Typische Anwendungsgebiete sind beginnende Karies im Zahnzwischenraum sowie weißliche Flecken auf der glatten Zahnoberfläche, die zum Beispiel nach einer Behandlung mit fester Zahnspange entstehen können.

Folgende Befunde liegen vor und begründen die Indikation zur Kariesinfiltration:

Voraussetzung: Die Kariesläsion darf nicht kavitiert sein (keine sichtbare Einbruchstelle in der Zahnoberfläche). Bei kavitierter Karies oder Läsionen, die röntgenologisch über das innere Dentindrittel hinausgehen, ist eine konventionelle Füllungstherapie indiziert.

4. Kontraindikationen (Ausschlussgründe)

Die Behandlung ist nicht möglich, wenn die Karies bereits ein sichtbares Loch in der Zahnoberfläche hinterlassen hat, die Karies schon tief in den Zahn vorgedrungen ist, eine Allergie gegen Kunststoffbestandteile bekannt ist oder der Zahn nicht ausreichend trockengelegt werden kann. In diesen Fällen ist eine herkömmliche Füllung erforderlich.

Die Kariesinfiltration ist nicht geeignet bei folgenden Befunden:

  • Kavitierte Läsionen – sichtbarer Einbruch der Zahnoberfläche (Hohlraumbildung)
  • Fortgeschrittene Dentinkaries – röntgenologisch über das innere Dentindrittel hinausgehend (D2–D3)
  • Bekannte Allergie gegen Methacrylate (TEGDMA, HEMA, Bis-GMA) oder andere Bestandteile des Icon-Systems
  • Unzureichende Trockenlegung – wenn eine ausreichende Trockenlegung im Behandlungsbereich nicht sichergestellt werden kann

5. Applikationsart

Es gibt zwei Varianten des Verfahrens: eine für die Behandlung im Zahnzwischenraum und eine für glatte Zahnoberflächen, zum Beispiel bei weißlichen Flecken nach einer Zahnspangenbehandlung. Welche Variante eingesetzt wird, richtet sich nach der Stelle des Befundes.

Icon-Variante

6. Behandlungsablauf

Die Behandlung erfolgt in einer einzigen Sitzung und ist in der Regel schmerzfrei — eine Betäubung ist normalerweise nicht nötig. Zunächst wird der Zahn gereinigt. Dann wird die betroffene Stelle mit einem speziellen Gel vorbereitet und getrocknet. Anschließend wird der dünnflüssige Kunststoff aufgetragen, der in den angegriffenen Schmelz eindringt. Zum Schluss wird das Material mit Licht ausgehärtet und der Zahn poliert.

Die Kariesinfiltration erfolgt in einer Sitzung und ist in der Regel schmerzfrei (keine Betäubung erforderlich):

Behandlungsschritte
1
Reinigung & Trocknung

Entfernung von Plaque und Zahnstein im Behandlungsbereich. Relative oder absolute Trockenlegung.

2
Ätzung (Icon-Etch)

Auftragen von 15%iger Salzsäure (HCl) für 2 Minuten. Die pseudo-intakte Schmelzoberfläche wird eröffnet, damit der Infiltrant in die Läsion eindringen kann. Der Ätzvorgang kann bei Bedarf bis zu 3× wiederholt werden.

Bei vestibulärer Anwendung: In bestimmten Fällen (z. B. ausgeprägte Fluorose, MIH) kann vorab eine Microabrasion der Schmelzoberfläche erforderlich sein, um die Infiltration zu optimieren.

3
Trocknung (Icon-Dry)

Applikation von Ethanol zur vollständigen Trocknung der Porosität. Die Läsion erscheint optisch transparent, wenn sie für die Infiltration bereit ist.

4
Infiltration (Icon-Infiltrant)

Auftragen des niedrigviskosen Kunststoffs (TEGDMA-basiert). Der Infiltrant dringt kapillar in die Poren des demineralisierten Schmelzes ein.

5
Lichthärtung & Politur

Aushärtung mit Blaulicht (Wellenlänge 450 nm, 2× 40 Sekunden), Entfernung von Überschüssen, Politur der Oberfläche.

7. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)

Bitte ankreuzen, sofern zutreffend:

8. Risiken und mögliche Komplikationen

Es ist möglich, dass der Kunststoff die betroffene Stelle nicht vollständig durchdringt — in diesem Fall wäre eine herkömmliche Füllung nötig. Das Vorbereitungsgel enthält Säure und kann bei versehentlichem Kontakt mit dem Zahnfleisch zu Rötung, Brennen oder leichter Schwellung führen. Diese Beschwerden heilen in der Regel innerhalb weniger Tage ab. Bei sichtbaren Frontzähnen kann der Farbton des Zahns sich vorübergehend leicht verändern. Allergische Reaktionen auf die Kunststoffbestandteile sind sehr selten. Eine Kontrolluntersuchung nach 6 bis 12 Monaten ist wichtig.

Mögliche Risiken und Folgen:

  • Unvollständige Infiltration – die Läsion kann nicht immer vollständig durchdrungen werden, insbesondere bei fortgeschrittener Ausdehnung
  • Kariesfortschritt trotz Behandlung – eine Kontrolle nach 6–12 Monaten (klinisch und röntgenologisch) ist zwingend erforderlich
  • Temporäre Schmelzaufhellung oder geringfügige Farbveränderung im behandelten Bereich
  • Verätzung von Weichgewebe durch Salzsäure (Icon-Etch, 15 % HCl): Bei versehentlichem Kontakt mit Zahnfleisch, Lippen oder Mundschleimhaut können chemische Verätzungen (Rötung, Weißfärbung, Brennen, Schwellung) auftreten. Diese heilen in der Regel innerhalb weniger Tage vollständig ab. Durch konsequente Trockenlegung und Kofferdam-/Applikationsschutz wird das Risiko minimiert.
  • Allergische Reaktion auf Kunststoffbestandteile (TEGDMA, HEMA) – äußerst selten
  • Notwendigkeit einer konventionellen Füllungstherapie, falls die Infiltration die Kariesprogression nicht aufhält
Wichtig: Die Kariesinfiltration ist kein Ersatz für eine Füllungstherapie bei bereits kavitierter oder weit fortgeschrittener Karies. Bei Fortschreiten der Läsion trotz Infiltration ist eine konventionelle Versorgung (Füllung) notwendig.

9. Behandlungsalternativen

Bei sehr frühen Veränderungen kann auch abgewartet werden: Gute Mundhygiene, Fluoridierung und regelmäßige Kontrollen können den Schmelz stärken. Eine Versiegelung der Zahnoberfläche ist ebenfalls möglich, dringt aber weniger tief ein als die Infiltration. Bei weiter fortgeschrittener Karies ist eine herkömmliche Füllung notwendig. Ohne jede Behandlung besteht das Risiko, dass die Karies tiefer in den Zahn vordringt und dann gebohrt werden muss.

  • Beobachten & Remineralisieren – Fluoridierung, optimierte Mundhygiene, regelmäßige Kontrolle (bei sehr frühen Läsionen)
  • Versiegelung – Auftragen eines Versieglers auf die Schmelzoberfläche (geringere Tiefenwirkung als Infiltration)
  • Konventionelle Füllungstherapie – Entfernung der Karies und Versorgung mit Komposit (invasiver, aber bei fortgeschrittener Karies indiziert)
  • Keine Behandlung – Risiko der Kariesprogression bis zur Dentinkaries mit Notwendigkeit einer Füllungstherapie

10. Nachsorge

Sie können sofort nach der Behandlung ganz normal Ihre Zähne putzen. Besonders wichtig ist die Pflege der Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder kleinen Bürstchen. Ein Kontrolltermin nach sechs Monaten ist empfohlen. Gut zu wissen: Das eingebrachte Material ist auf Röntgenbildern nicht sichtbar — die behandelte Stelle sieht im Röntgenbild weiterhin wie vorher aus. Falls weißliche Flecken behandelt wurden, kann sich der Farbeindruck in den ersten Wochen noch leicht verändern.

  • Normale Mundhygiene sofort möglich – keine Einschränkungen
  • Kontrolltermin nach 6 Monaten empfohlen: klinische Inspektion und ggf. Kontrollröntgen (Bissflügelaufnahme) zur Verlaufskontrolle. Hinweis: Das Infiltrant-Material ist nicht röntgenopak – die infiltrierte Läsion bleibt im Röntgenbild weiterhin sichtbar und kann fälschlich als aktive Karies interpretiert werden.
  • Regelmäßige Anwendung von Zahnseide / Interdentalbürsten im behandelten Zahnzwischenraum besonders wichtig
  • Bei White-Spot-Korrektur: die endgültige Farbwirkung kann sich innerhalb der ersten Wochen noch verändern
Hinweis bei Lokalanästhesie: Falls für diese Behandlung eine örtliche Betäubung erforderlich ist, beachten Sie bitte die Hinweise im Aufklärungsbogen Lokalanästhesie. Insbesondere kann Ihr Reaktionsvermögen nach einer Betäubung eingeschränkt sein – nehmen Sie in diesem Fall nicht selbst am Straßenverkehr teil.

11. Optionale Zusatzleistung: Home-Bleaching

Wenn weißliche Flecken auf der Zahnoberfläche behandelt werden sollen, kann eine vorbereitende Zahnaufhellung zu Hause das ästhetische Ergebnis verbessern. Dafür erhalten Sie individuell angefertigte Schienen mit einem milden Bleichgel, das Sie etwa ein bis zwei Wochen vor der eigentlichen Behandlung anwenden. Die Kosten hierfür sind als Privatleistung selbst zu tragen.

Bei White-Spot-Behandlungen (Icon vestibulär) kann ein vorbereitendes Home-Bleaching als ergänzende Maßnahme sinnvoll sein. Durch die Aufhellung der Grundzahnfarbe wird ein gleichmäßigeres ästhetisches Ergebnis der Icon-Behandlung erzielt. Das Home-Bleaching erfolgt über individuell angefertigte Schienen mit niedrig konzentriertem Bleaching-Gel (z. B. Carbamidperoxid 10–16 %) über einen Zeitraum von ca. 1–2 Wochen vor der Icon-Behandlung.

Kostenhinweis: Das Home-Bleaching ist eine separate Privatleistung. Zu den Positionen und Kosten informiert Sie der Kostenvoranschlag (Bleaching-Rechner). Typische Positionen: GOZ 2280 (A) Schienenherstellung je Kiefer, GOZ 2280b (A) Gel-Kit. Die genauen Kosten sind abhängig von der Anzahl der Kiefer und dem vereinbarten Steigerungsfaktor. Eine gesonderte Aufklärung zum Bleaching erfolgt über den Aufklärungsbogen Zahnaufhellung (Bleaching).

12. Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)

Bei der Icon-Infiltrationstherapie kommen Kunststoffe (Komposit-Infiltrant mit Bestandteilen wie TEGDMA) sowie Salzsäure und Ethanol zum Einsatz. In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bekannt?

13. Einwilligungserklärung

Ich bestätige, dass ich über die geplante Kariesinfiltration (Icon-Verfahren) sowie über deren Risiken, mögliche Komplikationen und Behandlungsalternativen aufgeklärt wurde. Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.

14. Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Besondere Risiken besprochen:

Röntgenbild(er) besprochen:
Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
Zahnarztpraxis Dr. Richter
63875 Mespelbrunn