Zahnarztpraxis Dr. Richter – Logo

Aufklärung & Einwilligung

Zahnaufhellung (Bleaching) – Patienteninformation und Dokumentation

Überblick Alle Details
Zahnarztpraxis Dr. Richter
Zahnerhaltung Oralchirurgie Kieferorthopädie Prothetik
Aufklärung Zahnaufhellung (Bleaching)
Wozu dient dieser Bogen? Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch in unserer Praxis. Er ersetzt nicht die mündliche Aufklärung – diese ist der eigentliche Kern jeder Aufklärung und gesetzlich vorgeschrieben (§ 630e BGB). Im Gespräch können wir gezielt auf Ihre individuelle Situation, Ihre Fragen und Bedenken eingehen. Der Bogen hilft Ihnen, sich vorab zu informieren und offene Fragen zu notieren. Wenn Sie mögen, können Sie den Bogen ausgefüllt ausdrucken und zu unserem Gespräch mitbringen.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt und nicht gespeichert. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät. Wenn Sie dieses Formular an einem öffentlich zugänglichen Gerät ausfüllen, denken Sie bitte daran, anschließend den Browserverlauf zu löschen.

1. Behandlungsanlass und Ziel

Zahnaufhellung (Bleaching) ist ein kosmetisches Verfahren, bei dem wir natürliche Zähne chemisch heller machen. Das Gel wirkt nur auf die echte Zahnsubstanz — Kronen, Brücken und Füllungen werden nicht aufgehellt und müssen bei Farbunterschied gegebenenfalls angepasst werden. Wie stark das Ergebnis ausfällt, variiert individuell und hängt von Zahnstruktur, Ausgangszahnfarbe und Ihren Ess- und Trinkgewohnheiten ab. Bei starkem Rauchen führen wir kein Bleaching durch, da die Wirkung erheblich eingeschränkt ist.

Sie wünschen eine Aufhellung (Bleaching) Ihrer Zähne aus ästhetischen Gründen. Oberflächliche Verfärbungen lassen sich häufig bereits durch Politur mit abrasiven Pasten unterschiedlicher Körnung entfernen und eine Oberflächengüte erzielen, die eine gute Mundhygiene ermöglicht. Das Bleaching geht darüber hinaus und hellt die natürliche Zahnsubstanz chemisch auf – es handelt sich um ein rein kosmetisches Verfahren.

Ein Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden. Das Ergebnis ist individuell unterschiedlich und hängt wesentlich von Ihren Ess- und Genussgewohnheiten ab. Bestehende Restaurationen (Füllungen, Kronen, Veneers) werden durch das Bleaching nicht aufgehellt und müssen ggf. farblich angepasst werden.

Hinweis: Bei aktivem, starkem Tabakkonsum führen wir die Behandlung nicht durch, da der Aufhellungseffekt erheblich beeinträchtigt wird und das Risiko für Zahnfleischirritationen steigt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mögliche Ursachen von Verfärbungen:

2. Behandlungsregion – Zahnschema

Bitte klicken Sie die zu bleichenden Zähne an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:

OK
18
17
16
15
14
13
12
11
21
22
23
24
25
26
27
28
UK
48
47
46
45
44
43
42
41
31
32
33
34
35
36
37
38
Zähne anklicken zum Markieren · FDI-Nummerierung nach WHO-Schema
Ausgewählt:

3. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)

Wichtig: Empfindliche Zähne und freiliegende Zahnhälse können unter dem Bleaching-Verfahren verstärkte Beschwerden verursachen. Bitte informieren Sie uns vollständig.
Kontraindikationen – Bleaching wird nicht durchgeführt bei:
  • Unbehandelter Karies oder defekten Restaurationen (Füllungen, Kronen)
  • Aktiver Parodontitis oder akuter Zahnfleischentzündung
  • Defekten der Zahnhartsubstanz (freiliegendes Dentin, Erosionen, Schmelzrisse)
  • Schwangerschaft oder Stillzeit
  • Personen unter 18 Jahren (rein kosmetisches Bleaching gemäß EU-Kosmetikverordnung nicht gestattet)

Bestehende Befunde müssen vor einer Zahnaufhellung behandelt werden.

4. Art des geplanten Bleachings

Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten: die Aufhellung von außen bei lebenden Zähnen und die Aufhellung von innen bei wurzelbehandelten Zähnen. Bei der Aufhellung von außen kann die Behandlung in der Praxis erfolgen, mit Schienen für zu Hause oder als Kombination aus beidem. Bei der Aufhellung von innen wird das Bleichmittel direkt in den Zahn eingebracht und vorübergehend verschlossen — gegebenenfalls sind mehrere Wechsel nötig.

Externes Bleaching (vitale Zähne)
Internes Bleaching (nach Wurzelbehandlung)

Beim internen Bleaching wird das Bleichmittel in den wurzelbehandelten Zahn eingebracht und temporär verschlossen. Ggf. sind mehrere Wechsel erforderlich.

Voraussetzung: Eine dichte, suffiziente Wurzelkanalfüllung muss vorliegen, um das Eindringen des Bleichmittels in das umliegende Gewebe zu verhindern und das Risiko einer externen Wurzelresorption zu minimieren.

5. Behandlungsablauf

Aufhellung in der Praxis: Zahnfleisch und Weichgewebe werden sorgfältig abgedeckt und geschützt. Dann wird das Bleichgel auf die Zahnoberflächen aufgetragen. Nach der Einwirkzeit wird das Gel entfernt — bei Bedarf wird der Vorgang in derselben Sitzung wiederholt. Vorab wird eine professionelle Zahnreinigung empfohlen.

Home-Bleaching (zu Hause): Anhand eines Abdrucks oder digitalen Scans werden individuelle Bleichschienen hergestellt. Das Bleichgel wird zu Hause nach Anleitung in die Schienen eingebracht. Kontrolltermine zur Ergebnisbeurteilung sind vorgesehen.

Internes Bleaching (nach Wurzelbehandlung): Der wurzelbehandelte Zahn wird eröffnet, Bleichmittel in die Zahnkrone eingebracht und der Zahn temporär verschlossen. Ggf. mehrfacher Wechsel des Bleichmittels. Mehrere Sitzungen können erforderlich sein.

In-Office-Bleaching

  • Professionelle Zahnreinigung empfohlen (ggf. vorab)
  • Schutz von Zahnfleisch und Weichgewebe (Kofferdam / Abdeckung)
  • Auftragen des Bleichgels auf die Zahnoberflächen
  • Einwirkzeit (ggf. mehrfache Anwendung in einer Sitzung)
  • Kontrolle und Dokumentation des Ergebnisses

Home-Bleaching

  • Abdruck oder digitaler Scan für individuelle Schienen
  • Herstellung und Anpassung der Bleichschienen
  • Ausgabe von Bleichgel mit Anwendungsanleitung
  • Anwendung zu Hause nach exakter Anleitung
  • Kontrolltermine zur Ergebnisbeurteilung

Internes Bleaching

  • Eröffnung des wurzelbehandelten Zahnes
  • Einbringen des Bleichmittels in die Zahnkrone
  • Temporärer Verschluss
  • Ggf. mehrfacher Wechsel des Bleichmittels
  • Endgültiger Verschluss nach Erreichen des gewünschten Ergebnisses

Mehrere Sitzungen können erforderlich sein. Der Behandlungsumfang richtet sich nach Ausgangslage und gewünschtem Aufhellungsgrad.

6. Verwendete Materialien

Zum Einsatz kommen Bleichgele auf Peroxid-Basis, die den Zahnschmelz chemisch aufhellen. Bei der Aufhellung von innen wird ein spezielles Bleichmittel direkt in den Zahn eingebracht. Hinzu kommen je nach Verfahren individuelle Schienen und Schutzmaterialien für das Zahnfleisch. Alle verwendeten Materialien entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Alle verwendeten Materialien entsprechen den gesetzlichen Vorgaben (EU-Kosmetikverordnung bzw. Medizinprodukteverordnung).

7. Grenzen der Behandlung

Das Bleaching wirkt ausschließlich auf natürliche Zahnsubstanz. Kronen, Brücken und Füllungen werden nicht aufgehellt und müssen möglicherweise farblich angepasst werden. Das Ergebnis ist nicht dauerhaft: Kaffee, Tee, Rotwein und Nikotin führen im Laufe von Monaten zu einer Nachdunkelung. Neue Füllungen sollten daher frühestens ein bis zwei Wochen nach Abschluss des Bleachings eingebracht werden.

Bleaching wirkt ausschließlich auf natürliche Zahnsubstanz. Kronen, Brücken, Füllungen, Veneers und Zahnersatz werden nicht aufgehellt. Nach dem Bleaching kann ein Austausch sichtbarer Restaurationen erforderlich sein, wenn Farbunterschiede entstehen.

Das Ergebnis ist individuell unterschiedlich, kann im Laufe der Zeit nachdunkeln und Auffrischungsbehandlungen erfordern. Die Haltbarkeit hängt ab von Ernährung, Mundhygiene, Rauchverhalten und individueller Zahnstruktur.

Hinweis: Die Haftung von Kunststoff-Füllungsmaterialien (Composit) ist nach dem Bleaching vorübergehend verringert. Neue oder erneuerte Restaurationen sollten daher frühestens ein bis zwei Wochen nach Abschluss der Aufhellung angefertigt werden.

8. Risiken und mögliche Nebenwirkungen

Eine vorübergehend erhöhte Empfindlichkeit der Zähne gegenüber Kälte, Wärme und Berührung ist häufig und klingt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen ab. Zahnfleisch und Mundschleimhaut können vorübergehend gereizt sein. Das Ergebnis fällt nicht bei allen Zähnen gleich aus. Bei der Aufhellung von innen bei wurzelbehandelten Zähnen kann die Farbe ungleichmäßig werden, und bei vorgeschädigten Zähnen besteht in seltenen Fällen ein leicht erhöhtes Bruchrisiko.

Kontaktieren Sie uns sofort bei: Starken Zahnschmerzen, die über 24 Stunden anhalten, oder bei Schwellungen am Zahnfleisch.

Zahnarztpraxis Dr. Richter: 0 60 92 – 99 59 46

Häufig, meist vorübergehend

  • Erhöhte Zahnempfindlichkeit (Temperatur, Berührung)
  • Reizung oder Aufhellung des Zahnfleisches
  • Druckgefühl
  • Vorübergehende Schleimhautreizungen
  • Geschmacksirritation

Bei internem Bleaching zusätzlich

Verfärbungsunterschiede und ungleichmäßige Aufhellung möglich. Erneute Behandlung ggf. erforderlich. Bei stark vorgeschädigten Zähnen selten erhöhtes Frakturrisiko.
Selten: Externe Wurzelresorption (insbesondere bei internem Bleaching), Materialunverträglichkeit, dauerhaft erhöhte Empfindlichkeit einzelner Zähne, unzureichender oder fehlender Aufhellungseffekt.
Bitte kontaktieren Sie uns sofort bei:
  • Anhaltenden starken Schmerzen (über 24 Stunden)
  • Schwellung oder Blasenbildung am Zahnfleisch
  • Allergischen Reaktionen (Schwellung, Hautausschlag, Atemnot)
  • Verfärbung oder Lockerung einer temporären Füllung (internes Bleaching)

Praxis-Telefon: 0 60 92 – 99 59 46

9. Verhalten während der Bleachingphase

In den ersten 48 Stunden sollten Sie auf alles verzichten, was die Zähne verfärben kann — dazu gehören Kaffee, Tee, Rotwein, Cola und Nikotin, aber auch stark färbende Speisen wie Curry oder Beeren. Verwenden Sie in dieser Zeit eine Zahnpasta für empfindliche Zähne.

Falls Sie Schienen für zu Hause erhalten: Bitte halten Sie die Tragezeit genau ein und verwenden Sie nicht mehr Gel als angegeben. Sollte für die Behandlung eine örtliche Betäubung nötig sein, nehmen Sie bitte nicht selbst am Straßenverkehr teil, bis die Betäubung abgeklungen ist.

Bitte vermeiden (insbesondere in den ersten 48 Stunden nach Behandlung):

  • Kaffee, Tee, Rotwein, Cola
  • Nikotin
  • Stark färbende Lebensmittel (Curry, Beeren, Balsamico, Sojasauce)

Empfohlen:

  • Gute Mundhygiene
  • Sensitive Zahnpasta verwenden
  • Fluoridierung nach Empfehlung
Hinweis bei Lokalanästhesie: Falls für diese Behandlung eine örtliche Betäubung erforderlich ist, beachten Sie bitte die Hinweise im Aufklärungsbogen Lokalanästhesie. Insbesondere kann Ihr Reaktionsvermögen nach einer Betäubung eingeschränkt sein – nehmen Sie in diesem Fall nicht selbst am Straßenverkehr teil.
Bei Home-Bleaching: Tragezeit der Schienen exakt einhalten, Bleichgel nicht überdosieren, Schienen nur wie verordnet verwenden. Bei anhaltenden Beschwerden (Schmerzen, starke Empfindlichkeit) bitte die Praxis kontaktieren.

10. Behandlungsalternativen

Eine professionelle Zahnreinigung allein entfernt oberflächliche Verfärbungen und kann das Erscheinungsbild bereits verbessern. Bei tieferen Verfärbungen kommen Veneers oder Kronen in Frage — sie verändern die Zahnfarbe dauerhaft, erfordern aber einen Eingriff in die Zahnsubstanz. Sie können auch auf eine Aufhellung verzichten: Die natürliche Zahnfarbe bleibt wie sie ist, gesundheitliche Nachteile entstehen dadurch nicht.

Statt Bleaching gibt es andere Möglichkeiten: eine professionelle Zahnreinigung allein, Veneers oder Kronen. Ohne Bleaching haben Sie keine gesundheitlichen Nachteile — die Zahnfarbe bleibt einfach wie sie ist.

Bei Verzicht auf Bleaching entstehen keine medizinischen Nachteile. Es verbleibt lediglich die bestehende Zahnfarbe.

11. Fragen / besondere Hinweise

12. Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)

Beim Bleaching kommen Wirkstoffe wie Wasserstoffperoxid, Carbamidperoxid oder Natriumperborat zum Einsatz. Zudem können Kunststoffschienen und Versiegelungsmaterialien verwendet werden. In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.

Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bekannt?

13. Einwilligungserklärung

Ich bestätige, dass ich umfassend und verständlich aufgeklärt wurde über:

Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Kostenhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB): Zahnaufhellung ist eine kosmetische Leistung, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Die Kosten für das Bleaching besprechen wir vorab ausführlich mit Ihnen.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit – auch nach Unterzeichnung – bis zum Beginn der Maßnahme widerrufen. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung.

14. Ärztliche Dokumentation (Praxis)

Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:

Besondere Risiken besprochen:

Sprachverständnis:
Aufklärungszeitpunkt: Bedenkzeit gewährt:
Einwilligungsfähigkeit:
Datenschutzhinweis (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 13 DSGVO): Ihre Angaben in diesem Bogen werden ausschließlich zum Zweck der zahnärztlichen Behandlung und Dokumentation erhoben und in Ihrer Patientenakte gespeichert, wenn Sie den Bogen mitbringen, in der Praxis mit uns ausfüllen und nach mündlicher Aufklärung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung sowie unserer gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (§ 630f BGB, § 12 MBO-Ä). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Löschung Ihrer Daten. Verantwortliche Stelle: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ernst Richter, Hauptstraße 165, 63875 Mespelbrunn.
Zahnarztpraxis Dr. Richter
63875 Mespelbrunn