Aufklärung & Einwilligung
Zahnaufhellung (Bleaching) – Patienteninformation und Dokumentation
1. Behandlungsanlass und Ziel
Zahnaufhellung (Bleaching) ist ein kosmetisches Verfahren, bei dem wir natürliche Zähne chemisch heller machen. Das Gel wirkt nur auf die echte Zahnsubstanz — Kronen, Brücken und Füllungen werden nicht aufgehellt und müssen bei Farbunterschied gegebenenfalls angepasst werden. Wie stark das Ergebnis ausfällt, variiert individuell und hängt von Zahnstruktur, Ausgangszahnfarbe und Ihren Ess- und Trinkgewohnheiten ab. Bei starkem Rauchen führen wir kein Bleaching durch, da die Wirkung erheblich eingeschränkt ist.
Sie wünschen eine Aufhellung (Bleaching) Ihrer Zähne aus ästhetischen Gründen. Oberflächliche Verfärbungen lassen sich häufig bereits durch Politur mit abrasiven Pasten unterschiedlicher Körnung entfernen und eine Oberflächengüte erzielen, die eine gute Mundhygiene ermöglicht. Das Bleaching geht darüber hinaus und hellt die natürliche Zahnsubstanz chemisch auf – es handelt sich um ein rein kosmetisches Verfahren.
Ein Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden. Das Ergebnis ist individuell unterschiedlich und hängt wesentlich von Ihren Ess- und Genussgewohnheiten ab. Bestehende Restaurationen (Füllungen, Kronen, Veneers) werden durch das Bleaching nicht aufgehellt und müssen ggf. farblich angepasst werden.
Mögliche Ursachen von Verfärbungen:
2. Behandlungsregion – Zahnschema
Bitte klicken Sie die zu bleichenden Zähne an oder markieren Sie diese handschriftlich im Ausdruck:
3. Individuelle Risikofaktoren (Patientenangabe)
- Unbehandelter Karies oder defekten Restaurationen (Füllungen, Kronen)
- Aktiver Parodontitis oder akuter Zahnfleischentzündung
- Defekten der Zahnhartsubstanz (freiliegendes Dentin, Erosionen, Schmelzrisse)
- Schwangerschaft oder Stillzeit
- Personen unter 18 Jahren (rein kosmetisches Bleaching gemäß EU-Kosmetikverordnung nicht gestattet)
Bestehende Befunde müssen vor einer Zahnaufhellung behandelt werden.
4. Art des geplanten Bleachings
Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten: die Aufhellung von außen bei lebenden Zähnen und die Aufhellung von innen bei wurzelbehandelten Zähnen. Bei der Aufhellung von außen kann die Behandlung in der Praxis erfolgen, mit Schienen für zu Hause oder als Kombination aus beidem. Bei der Aufhellung von innen wird das Bleichmittel direkt in den Zahn eingebracht und vorübergehend verschlossen — gegebenenfalls sind mehrere Wechsel nötig.
Beim internen Bleaching wird das Bleichmittel in den wurzelbehandelten Zahn eingebracht und temporär verschlossen. Ggf. sind mehrere Wechsel erforderlich.
5. Behandlungsablauf
Aufhellung in der Praxis: Zahnfleisch und Weichgewebe werden sorgfältig abgedeckt und geschützt. Dann wird das Bleichgel auf die Zahnoberflächen aufgetragen. Nach der Einwirkzeit wird das Gel entfernt — bei Bedarf wird der Vorgang in derselben Sitzung wiederholt. Vorab wird eine professionelle Zahnreinigung empfohlen.
Home-Bleaching (zu Hause): Anhand eines Abdrucks oder digitalen Scans werden individuelle Bleichschienen hergestellt. Das Bleichgel wird zu Hause nach Anleitung in die Schienen eingebracht. Kontrolltermine zur Ergebnisbeurteilung sind vorgesehen.
Internes Bleaching (nach Wurzelbehandlung): Der wurzelbehandelte Zahn wird eröffnet, Bleichmittel in die Zahnkrone eingebracht und der Zahn temporär verschlossen. Ggf. mehrfacher Wechsel des Bleichmittels. Mehrere Sitzungen können erforderlich sein.
In-Office-Bleaching
- Professionelle Zahnreinigung empfohlen (ggf. vorab)
- Schutz von Zahnfleisch und Weichgewebe (Kofferdam / Abdeckung)
- Auftragen des Bleichgels auf die Zahnoberflächen
- Einwirkzeit (ggf. mehrfache Anwendung in einer Sitzung)
- Kontrolle und Dokumentation des Ergebnisses
Home-Bleaching
- Abdruck oder digitaler Scan für individuelle Schienen
- Herstellung und Anpassung der Bleichschienen
- Ausgabe von Bleichgel mit Anwendungsanleitung
- Anwendung zu Hause nach exakter Anleitung
- Kontrolltermine zur Ergebnisbeurteilung
Internes Bleaching
- Eröffnung des wurzelbehandelten Zahnes
- Einbringen des Bleichmittels in die Zahnkrone
- Temporärer Verschluss
- Ggf. mehrfacher Wechsel des Bleichmittels
- Endgültiger Verschluss nach Erreichen des gewünschten Ergebnisses
Mehrere Sitzungen können erforderlich sein. Der Behandlungsumfang richtet sich nach Ausgangslage und gewünschtem Aufhellungsgrad.
6. Verwendete Materialien
Zum Einsatz kommen Bleichgele auf Peroxid-Basis, die den Zahnschmelz chemisch aufhellen. Bei der Aufhellung von innen wird ein spezielles Bleichmittel direkt in den Zahn eingebracht. Hinzu kommen je nach Verfahren individuelle Schienen und Schutzmaterialien für das Zahnfleisch. Alle verwendeten Materialien entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Alle verwendeten Materialien entsprechen den gesetzlichen Vorgaben (EU-Kosmetikverordnung bzw. Medizinprodukteverordnung).
7. Grenzen der Behandlung
Das Bleaching wirkt ausschließlich auf natürliche Zahnsubstanz. Kronen, Brücken und Füllungen werden nicht aufgehellt und müssen möglicherweise farblich angepasst werden. Das Ergebnis ist nicht dauerhaft: Kaffee, Tee, Rotwein und Nikotin führen im Laufe von Monaten zu einer Nachdunkelung. Neue Füllungen sollten daher frühestens ein bis zwei Wochen nach Abschluss des Bleachings eingebracht werden.
Das Ergebnis ist individuell unterschiedlich, kann im Laufe der Zeit nachdunkeln und Auffrischungsbehandlungen erfordern. Die Haltbarkeit hängt ab von Ernährung, Mundhygiene, Rauchverhalten und individueller Zahnstruktur.
8. Risiken und mögliche Nebenwirkungen
Eine vorübergehend erhöhte Empfindlichkeit der Zähne gegenüber Kälte, Wärme und Berührung ist häufig und klingt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen ab. Zahnfleisch und Mundschleimhaut können vorübergehend gereizt sein. Das Ergebnis fällt nicht bei allen Zähnen gleich aus. Bei der Aufhellung von innen bei wurzelbehandelten Zähnen kann die Farbe ungleichmäßig werden, und bei vorgeschädigten Zähnen besteht in seltenen Fällen ein leicht erhöhtes Bruchrisiko.
Zahnarztpraxis Dr. Richter: 0 60 92 – 99 59 46
Häufig, meist vorübergehend
- Erhöhte Zahnempfindlichkeit (Temperatur, Berührung)
- Reizung oder Aufhellung des Zahnfleisches
- Druckgefühl
- Vorübergehende Schleimhautreizungen
- Geschmacksirritation
Bei internem Bleaching zusätzlich
- Anhaltenden starken Schmerzen (über 24 Stunden)
- Schwellung oder Blasenbildung am Zahnfleisch
- Allergischen Reaktionen (Schwellung, Hautausschlag, Atemnot)
- Verfärbung oder Lockerung einer temporären Füllung (internes Bleaching)
Praxis-Telefon: 0 60 92 – 99 59 46
9. Verhalten während der Bleachingphase
In den ersten 48 Stunden sollten Sie auf alles verzichten, was die Zähne verfärben kann — dazu gehören Kaffee, Tee, Rotwein, Cola und Nikotin, aber auch stark färbende Speisen wie Curry oder Beeren. Verwenden Sie in dieser Zeit eine Zahnpasta für empfindliche Zähne.
Falls Sie Schienen für zu Hause erhalten: Bitte halten Sie die Tragezeit genau ein und verwenden Sie nicht mehr Gel als angegeben. Sollte für die Behandlung eine örtliche Betäubung nötig sein, nehmen Sie bitte nicht selbst am Straßenverkehr teil, bis die Betäubung abgeklungen ist.
Bitte vermeiden (insbesondere in den ersten 48 Stunden nach Behandlung):
- Kaffee, Tee, Rotwein, Cola
- Nikotin
- Stark färbende Lebensmittel (Curry, Beeren, Balsamico, Sojasauce)
Empfohlen:
- Gute Mundhygiene
- Sensitive Zahnpasta verwenden
- Fluoridierung nach Empfehlung
10. Behandlungsalternativen
Eine professionelle Zahnreinigung allein entfernt oberflächliche Verfärbungen und kann das Erscheinungsbild bereits verbessern. Bei tieferen Verfärbungen kommen Veneers oder Kronen in Frage — sie verändern die Zahnfarbe dauerhaft, erfordern aber einen Eingriff in die Zahnsubstanz. Sie können auch auf eine Aufhellung verzichten: Die natürliche Zahnfarbe bleibt wie sie ist, gesundheitliche Nachteile entstehen dadurch nicht.
Statt Bleaching gibt es andere Möglichkeiten: eine professionelle Zahnreinigung allein, Veneers oder Kronen. Ohne Bleaching haben Sie keine gesundheitlichen Nachteile — die Zahnfarbe bleibt einfach wie sie ist.
Bei Verzicht auf Bleaching entstehen keine medizinischen Nachteile. Es verbleibt lediglich die bestehende Zahnfarbe.
11. Fragen / besondere Hinweise
12. Materialunverträglichkeit / Allergie (Patientenangabe)
Beim Bleaching kommen Wirkstoffe wie Wasserstoffperoxid, Carbamidperoxid oder Natriumperborat zum Einsatz. Zudem können Kunststoffschienen und Versiegelungsmaterialien verwendet werden. In seltenen Fällen können Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.
Sind Ihnen Materialunverträglichkeiten oder allergische Reaktionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bekannt?
13. Einwilligungserklärung
Ich bestätige, dass ich umfassend und verständlich aufgeklärt wurde über:
Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet.
14. Ärztliche Dokumentation (Praxis)
Wird vom Behandler / der Behandlerin ausgefüllt:
Besondere Risiken besprochen: